Letztes Jahr im August habe ich mir hier im Ort in einem PC-Shop einen PC gekauft.War ein billiger,spielt aber keine Rolle.
Vor 2 Wochen plötzlich fing es an zu stinken,und der PC ging aus.Habe sofort auf das Netzteil getippt.Zum Händler gebracht,und mein Verdacht hat sich bestätigt.Neues Netzteil eingebaut,und nix tat sich.Das Mainboard hat sich auch mit verabschiedet.(Frage:sind in so einem Billignetzteil eigentlich keine Sicherungen?)
Da meinte der Händler,das Netzteil solle ich bezahlen,und er bezahlt das Mainboard.Mit Windows neu aufspielen wäre ich so mit 80 € dabei.Ich habe ihn dann nach der Garantie gefragt,weil der Rechner doch erst 7 Monate alt ist.Davon wollte er nix wissen und hat gleich vom Thema abgelenkt.Am nächste Tag sollte ich den Rechner wieder abholen.Dann kam der Schock,als ich den rechner abholen wollte.Er meinte,er bekommt das Motherboard nicht mehr,müßte ein anderes besorgen aber da bräuchte ich anderen Speicher( DDR2) und einen anderen Prozessor.Da müßte ich dann 120€ zuzahlen.Heute sollte ich ihn abholen,und da sagte er mir,daß meine Graka (Geforce 9600 GT) auch hinüber ist
Ums kurz zu machen,jetzt habe ich statt 2 GB Ram nur noch 1 GB DDR2-Ram und nur noch OnBoard Grafik.
Eingebaut wurden ein ASRock G31M-GS Mainboard,das im Handel so um die 35€ kostet.(Als Händler bekommt er das sicherlich noch billiger)
Ein Pentium D 925 Dual Core mit 3GHZ,vorher ein Pentium 4 mit 3 GHz
und ein billiges NoName netzteil von 20-30 €
Die beiden Ram-Riegel hat er übrigens auch behalten.Und dafür habe ich 120€ gelöhnt.Ist ne Menge Geld für mich,da ich Hartz4-Empfänger bin,und jetzt den rest vom Monat am daumen lutschen kann.
Nun frage ich euch,kennt sich jemand danit aus? Was kann ich machen,damit ich mein geld wieder bekomme.Glaube nicht,daß das so ganz korrekt vom Händler war.An wem Kann man sich da wenden? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.Bin für jedem Ratschlag dankbar.
grüße
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Na ja, mit Billiganbieter hat das nichts zu tun. Oft wird ja die identische Hardware verwendet.
Nee, es kommt doch auf den Kaufvertrag und die darin vereinbarte oder mindestens gesetzliche Gewährleistung! (Neugerät, gebraucht, bewusst verbilligt, weil ... usw.) an, wenn wir hier Eigenverschulden ausschließen. Das kann man nachlesen und ggf. auch einfordern. Garantie ist als Begriff bereits falsch - genauer hilft immer ein Anwalt.
Unabhängig davon gibts dann individuelle Vereinbarungen zur Instandsetzung, ggf. nach Kostenvoranschlag. Die kann man annehmen oder man läßt es eben.
Deshalb finde ich die Überschrift bisher als nicht gerechtfertigt.