Ich habe vor einiger Zeit den Film "Hungerwinter" aufgenommen. Darüber hier:
http://www.nickles.de/forum/tv-per-pc/2009/film-hungerwinter-hilfe-538639143.html
gesprochen.
Nun erhalte ich -nicht zum ersten Male- Bitten zur Weitergabe.
Grad eben wieder,
...für einmaligen unterrichtszweck zum einsatz in einer abschlussklasse förderschule, in der ich das thema gerade behandelt habe
Nun möchte ich ja recht gerne helfen, es macht mir nichts aus, auf einen mir in einem frankierten Rückumschlag zugesendeten Rohling diesen Film zu brennen.
Aber auf der anderen seite will ich auch nicht unbedingt mehr als notwendig auf die Schnauze fliegen. Ich mein, ich hab ja bislang noch recht wenige masochistische Tendenzen bei mir entdeckt.
Eure Meinung dazu - kann ich da belangt werden, wenn ich derlei (ohne jedwede Bezahlung natürlich) weitergebe?
Jürgen
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Auch wenn das jetzt sehr bitter klingt - gib diese Sachen unter keinen Umständen an Dir relativ unbekannte Dritte weiter du machst dich nämlich direkt strafbar - Uhrheberrechtsverletzung (du verfügst nicht über das vom Urheber eingeräumte Recht, den Film weiterzugeben, geschweige denn für die private Nutzung "herunterzuladen") wäre hier das Zauberwort.
Das wäre dann ein anbieten in anonymer Form zum beispiel der tauschbörse, die weitergabe als privatkopie an bekannten ist erlaubt egal wie flüchtig sie ist(und das er eine adresse auf den Briefumschlag schreiben kann sollte reichen als anchweis das du es nicht einen unbekannten in die hand drückst)
Den hier heißt es nicht urheberrecht, sondern das recht auf Privatkopie(übrigens auch bei sachen die du in der Mediathek runterlädst), ein Fall fürs urheberrecht wird es erst wenn er mehr Geld verlangt als das Porto + Rohling kostet - oder es an sehr sehr viele verteilt(es gab ne Faustregel mit 3 oder 7 Privatkopien in bekanntenkreis).
die Rechtslage ist eindeutig
für uns beide schon, auch wenn wir ganz anderer Meinung sind und wenn zwei sich streiten, bringe ich mal eine dritte meinung ein:
http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-virtuelle-recorder.html
Das wäre dann ein anbieten in anonymer Form zum beispiel der tauschbörse, die weitergabe als privatkopie an bekannten ist erlaubt egal wie flüchtig sie ist(und das er eine adresse auf den Briefumschlag schreiben kann sollte reichen als anchweis das du es nicht einen unbekannten in die hand drückst)
Den hier heißt es nicht urheberrecht, sondern das recht auf Privatkopie(übrigens auch bei sachen die du in der Mediathek runterlädst), ein Fall fürs urheberrecht wird es erst wenn er mehr Geld verlangt als das Porto + Rohling kostet - oder es an sehr sehr viele verteilt(es gab ne Faustregel mit 3 oder 7 Privatkopien in bekanntenkreis).
die Rechtslage ist eindeutig
für uns beide schon, auch wenn wir ganz anderer Meinung sind und wenn zwei sich streiten, bringe ich mal eine dritte meinung ein:
http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-virtuelle-recorder.html