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Im TV aufgenommener Film - weitergeben?

jueki / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe vor einiger Zeit den Film "Hungerwinter" aufgenommen. Darüber hier:
http://www.nickles.de/forum/tv-per-pc/2009/film-hungerwinter-hilfe-538639143.html
gesprochen.
Nun erhalte ich -nicht zum ersten Male- Bitten zur Weitergabe.
Grad eben wieder,
...für einmaligen unterrichtszweck zum einsatz in einer abschlussklasse förderschule, in der ich das thema gerade behandelt habe
Nun möchte ich ja recht gerne helfen, es macht mir nichts aus, auf einen mir in einem frankierten Rückumschlag zugesendeten Rohling diesen Film zu brennen.
Aber auf der anderen seite will ich auch nicht unbedingt mehr als notwendig auf die Schnauze fliegen. Ich mein, ich hab ja bislang noch recht wenige masochistische Tendenzen bei mir entdeckt.
Eure Meinung dazu - kann ich da belangt werden, wenn ich derlei (ohne jedwede Bezahlung natürlich) weitergebe?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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gelöscht_101060 jueki „Im TV aufgenommener Film - weitergeben?“
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Jüki,

2 Dinge:

1) ARD und ZDF Mediathek - Filme, die dort laufen kann man sehr gut mit dem nachfolgenden Tool herunterladen: http://zdfmediathk.sourceforge.net/index.html - ist komplett auf Deutsch! Installation ist ein bisschen frickelig, aber du bist ja Bastler mit Leib und Seele, du packst das schon 8-)

2) Auch wenn das jetzt sehr bitter klingt - gib diese Sachen unter keinen Umständen an Dir relativ unbekannte Dritte weiter, egal, wie herzerweichend die Brgündung auch sein mag; du machst dich nämlich direkt strafbar - Uhrheberrechtsverletzung (du verfügst nicht über das vom Urheber eingeräumte Recht, den Film weiterzugeben, geschweige denn für die private Nutzung "herunterzuladen") wäre hier das Zauberwort. Das Problem ist wohl auch hier, dass dich die Dame strafrechtlich nicht "freistellen" kann (quasi dir verbrieft, dass du nichts Illegales gemacht hast, und sie allleine die Schuld für alles trägt, weil sie ihren Schülern den Film unbedingt zeigen wollte), da du dich auf keine eigene Rechteposition zurückziehen kannst, da du nicht Urheber des Films bist bzw. an der Erstellung des Film mitgewirkt hast.

Meine Empfehlung wäre hier - wenn eine solche Anfrage kommt - verweise auf den sog. "Mittschnitt"-Dienst der jeweiligen Sender (http://www.daserste.de/service/allround_dyn~uid,clrzvki13vxzrkw5~cm.asp), die dieser Aufgabe gegen einen kleinen Unkostenbeitrag gerne Nachkommen. So bist du aus der Schußlinie, die Rechtslage ist eindeutig und die Dame kann den Film auch gerne an andere Kollegen weitergeben bzw. sogar archivieren.

BG,

Bergi2002

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