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News: Bernd Höcker mit neuer Aktion

Begeht die GEZ Verfassungsverstöße?

Michael Nickles / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ hat seit Jahren einen klaren Feind "Nummer 1": Bernd Höcker. Der hat bereits mehrere "böse Bücher" über die GEZ veröffentlicht. Darunter das Werk mit dem selbsterklärenden Titel "Nie wieder Rundfunkgebühren!: So kommen Sie da raus".

Im Internet kämpft Höcker mit seiner Webseite www.gez-abschaffen.de gegen das Treiben der Gebühreneinzugszentrale. Dort sammelt er unter anderem "unglaubliche" Ereignisse, die Menschen mit der GEZ erlebt (erlitten) haben.

So aussichtslos der Kampf gegen die GEZ auch sein mag: Höcker gibt nicht auf. Jetzt probiert er es mit seiner neuen Aktion "Widerstand gegen die GEZ", bei der er sich unter anderem auf Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes beruft. Im Kern berechtigt dieser Artikel zum Widerstand gegen denjenigen, der es unternehmen sollte, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen.

Bernd Höcker hat für seine neue Aktion mehrere Beispiele für Verfassungsverstöße durch die GEZ aufgeführt. Angeprangert wird unter anderen, dass die GEZ fürs "Gebühreneintreiben" Mitarbeiter beschäftigt, die nur auf Provisionsbasis bezahlt werden. Erwischen sie keinen "Schwarzgucker", dann gehen sie leer aus.

Die Jäger sind bei ihrer Tätigkeit also nicht frei von eigenen Interessen. Kritisiert werden auch "vollkommen unvorhersehbare Forderungen". Höcker listet als Beispiel auf, dass jemand, der für sein Radio bereits zuhause Rundfunkgebühren bezahlt, eine weitere GEZ-Gebühr blechen muss, wenn er dasselbe Radio mit zur Arbeit nimmt.

Höcker verdammt das Verwaltungshandeln der Rundfunkanstalten und der GEZ als "reine Willkür, die von den Politikern durch ihre Gesetzgebung zum Teil unterstützt und immer weiter verschärft wird". Und Willkür sei schließlich das genaue Gegenteil von Rechtsstaat. Auch die Gesetze zur Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1) werden genannt: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten" und " "Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.".

Dass es für die GEZ in diesem Punkt wohl "Sonderauslegungen" des Gesetzes gibt, hat Bernd Höcker bereits am eigenen Leib zu spüren gekriegt. Mitte 2008 hatte er in seinem Blog einen Erfahrungsbericht über seine "Zwangsanmeldung" bei der GEZ veröffentlicht. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung der ARD wurde Höcker zum Zurückziehen seines Beitrags gezwungen.

Der "Spaß" kostete ihn zudem rund 3.000 Euro für Anwälte und Gericht. Noch brisanter ist ein Beispiel eines anderen genervten GEZ-Geplagten, das genannt wird. Den wollte der NDR in einem Strafantrag zu 60 Tagen Knast verdammen, weil er die GEZ in einem Schreiben "beleidigte", als "raffgierige Propagandaanstalt" bezeichnete.

Sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk in aufgrund seiner Auflistung der Verfassungsverstöße erneut verklagen, will Höcker weitere Verstöße vorbringen. Der sehr lesenwerte Beitrag zur neuen Aktion findet sich hier: Widerstand gegen die GEZ!

mcintyre Olaf19 „100% ACK, mcintyre + Voyager“
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Dass du das Internet nicht zur Rundfunkteilnahme nutzt, da hält der Gesetzgeber entgegen - es ist völlig unerheblich, wozu du was nutzt, das einzige was zählt, ist die Bereithaltung.

Genau das, finde ich, ist die Schweinerei. Denn meinen Fernseher halte ich ja auch bereit, wenngleich ich nicht mal ein Antennenkabel eingesteckt habe. Ein Bekannter von mir hat seinen Fernseher vom Fachmann "kastrieren" lassen (Empfangsteil ausbauen lassen) und damit bei der GEZ nachgewiesen, dass er eben gar nichts mehr empfangen kann. Ich empfinde das aber als Zumutung und bin mir gar nicht sicher, ob bei den modernen LCD-Fernsehern mit internen Tunern so etwas möglich ist. Vom Wiederverkaufswert/Aufwand ganz zu schweigen.

Dass der Gesetzgeber so hirnrissige Sachen beschließt wie die Computer GEZ, daran ist der Einfluss der ÖRA auf die Politiker gewiss nicht unschuldig.

Sehe ich ganz genauso. Ich stelle mir ja auch keinen Luftwäscher vor das offene Fenster und verlange dann von 80 Millionen Deutschen eine Gebühr zur Reinigung der allgemeinen Atemluft. Irgendwo muss Schluss sein. Und ja, ich weiß, der Rundfunkstaatsvertrag... Aber genau darum gehts im Endeffekt.

Und jetzt gehe ich ins Bett, nachdem ich einen Kinofilm in 3D genossen habe, für den ich sehr gerne 7,5 EUR hingelegt habe! :-)