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Premium Content Abzocke

PeterBarni / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
es gehört eventuell nicht hier her, aber es könnte doch für einige Betroffene (auch mich) interessant sein. Ich bekam vor einigen Tagen eine Zahlungsaufforderung € 96,- von Premium Content für 12-Monatszugang für www.My-Downloads.de wobei ich mich nicht erinnern kann irgendetwas dort beantragt oder bestellt zu haben. Überweisungstermin 03.12.09 vorher kam weder eine Rechnung noch eine Auftragsbestätigung mit dem Betrag noch eine Wiederrufsfristmitteilung. Auf meinen Wiederruf per €-Mail kam nur die Antwort "Leider können wir derzeit Ihre Anfrage per €-Mail nicht entgegennehmen und bitten Sie daher uns auf einem der folgenden Wege zu kontaktieren: Premium Content GmbH Carl-Zeiss-Str.AYe43 63322 RAdemark (die richtige Adresse habe ich dann auf der Zahlungsaufforderung gefunden) habe sofort per Fax Wiederspruch eingelegt und heute am 27.12.09 per Einschreiben nachgeschickt. Bisher hebe ich keine Reaktion von der Firma erhalten.
Meine Frage: hatte oder hat jemand Erfahrung mit der Firma? und kann mir sagen wie ich mich verhalten soll um aus dieser misslichen Lage ohne Zahlung rauszukommen?
Danke für Eure Antwort
P. Barnefske

Achtung wichtig: winnigorny1
out-freyn winnigorny1 „Achtung wichtig:“
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da ja durch deine voreilige Zahlung ein rechtlich bindender Vertrag zustandegekommen ist.

Ich widerspreche Dir ja nur ungern, aber mit einer Zahlung allein wird kein Vertragsverhältnis begründet!
Die Zahlung gehört zu den vertraglichen Verfügungsgeschäften, die sozusagen eine Folge des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (hier: Abovertrag) darstellen.
Wird nun - in der irrigen Annahme, dass ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zustandegekommen ist - eine Zahlung geleistet, wird damit ein Mangel am Verpflichtungsgeschäft nicht geheilt. Dass diese Art von Aboverträgen nicht wirksam zustandekommt, sollte ja mittlerweile Konsens sein.
Stattdessen lässt sich die irrtümlich geleistete Zahlung aufgrund von § 812 BGB zurückfordern.

Allerdings ist der Thread hier schon ein paar Monate alt und das arme Kind im Brunnen vermutlich schon ersoffen ;-).
Achtung wichtig! winnigorny1
... nach BGB schon. Mike9
Glauben..... winnigorny1