Hallo,
es gehört eventuell nicht hier her, aber es könnte doch für einige Betroffene (auch mich) interessant sein. Ich bekam vor einigen Tagen eine Zahlungsaufforderung € 96,- von Premium Content für 12-Monatszugang für www.My-Downloads.de wobei ich mich nicht erinnern kann irgendetwas dort beantragt oder bestellt zu haben. Überweisungstermin 03.12.09 vorher kam weder eine Rechnung noch eine Auftragsbestätigung mit dem Betrag noch eine Wiederrufsfristmitteilung. Auf meinen Wiederruf per €-Mail kam nur die Antwort "Leider können wir derzeit Ihre Anfrage per €-Mail nicht entgegennehmen und bitten Sie daher uns auf einem der folgenden Wege zu kontaktieren: Premium Content GmbH Carl-Zeiss-Str.AYe43 63322 RAdemark (die richtige Adresse habe ich dann auf der Zahlungsaufforderung gefunden) habe sofort per Fax Wiederspruch eingelegt und heute am 27.12.09 per Einschreiben nachgeschickt. Bisher hebe ich keine Reaktion von der Firma erhalten.
Meine Frage: hatte oder hat jemand Erfahrung mit der Firma? und kann mir sagen wie ich mich verhalten soll um aus dieser misslichen Lage ohne Zahlung rauszukommen?
Danke für Eure Antwort
P. Barnefske
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo!
Das Thema wurde hier schon wiederholt behandelt -> Suchen hilft.
Du hast zunächst alles falsch gemacht!
1. Nicht reagieren wenn Abzocke-Verdacht. NICHT zahlen!
2. Wenn tatsächlich ein "Vertrag" zustande gekommen sein soll: Widerspruch mit Rückschein gemäß Mustertext der Verbraucherzentralen.
3. Warten bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt - erst dann über rechtliche Verteidigung mit Anwalt nachdenken.
4. GELASSEN bleiben.
Ziehe dir diese Videos rein: http://www.youtube.com/user/katzenjens.
Gruß
wersob
Das nächste Mal eine Frage stellen, nachdem Du ein Schreiben bekommen hast und nicht erst nachdem Du bereits reagiert hast.
Ab jetzt nur Briefe entgegennehmen, abheften aber selbst NICHT mehr reagieren. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, deren Grund im übrigen vom Gericht nicht überprüft wurde, das Kreuz an der richtigen Stelle machen und zurückschicken. Spätestens ab diesem Zeitpunkt liest Du nichts mehr von dem Pack. Denn ab diesem Zeitpunkt kostet es den Firmen Geld, welches nicht einkalkuliert wurde.
Hi,
wie Du Dich in diesem Falle richtig verhalten solltest, kannst Du über unserer Page http://www.fdg-ev.de/page12.php zum Artikel "Proinkasso" nach lesen.
Denn letzt endlich läuft vermutlich auch Deine Schilderung in diese Richtung.
Hallo Peter!
Zu Deiner Frage Meine Antwort am29.11.09.
Ich bin selbst Betroffener,und das sogar
zweimal.Das Erstemal war genau der oder die
gleiche Abzocke wie bei Dir.(Premium Con-
tent) zum Zweitenmal weiß ich garnicht,wie
ich auf diese Seite gekommen bin.Da hieß
auch die Firma etwas anders, aber mit der
gleichen Personalie besetzt.Ich habe beim
erstenmal einen Inkassobrief bekommmen und
keine Reaktion gezeigt.Bis jetzt ist Ruhe
eingetreten.Also abwarten und Tee trinken.
Gruß Bieber1.
Ruhe sei dem Menschen heilig,nur Verrückte
haben es eilig.
Wer gibt bei sollchen Angeboten schon seine richtige Adresse an?
Wieder was dazu gelernt?
Mein Tipp: Ruhig bleiben! Nicht reagieren.
Und für's nächste mal:
Turn on your brain before use any button!
Mein Sohn hat das gleiche Schreiben erhalten. Daraufhin habe ich mir die Internetseite genau angesehen. Ich glaube man muss zahlen. Denn auf der Seite ist alles ersichtlich z.B. der Preis oben rechts. Die AGB ist auch gut lesbar.
Die Anmeldung wird auch erst angenommen wenn man die AGB akzeptiert.
Der genügt mit Sicherheit nicht der Preisauszeichnungsverordnung. Und ein in den AGBs versteckter Kostenhinweis reicht ebenfalls nicht aus.
Um es kurz zu machen: Auf keinen Fall zahlen!
Ich mach es kurz, lade Dir das vorgefertigte Schreiben vom Verbraucherschutz(ganz unten unter Verbraucherschutz) unter www.xar61.com/norisiko/downloads/ - " internet-abzocke-form.zip " herunter und gib es auch an Deine Freunde weiter.
Nicht so voreilig:
Hast Du ein Schreiben per Post erhalten oder Email wo Dir die AGB zugänglich gemacht worden ist, bzw. mit der Rechnung.
Wenn nicht ist die Rechnung nicht zulässig.
Hast Du mit Deinem Sohn gesprochen, wann hat er diese Leistung in Anspruch genommen und wann hat er eine Rechnung bekommen ?
Wie alt ist Dein Sohn ?
Habe lediglich per E-Mail am 23.11.09 eine Zahlungsaufforderung und am 17.12.09 eine "Letzte Mahnung" erhalten und darauf per Fax am 23.11.09 , 25.11.09 , 27.11.09 mit Faxprotokoll und Sendebericht so wie am 27.11.09 per Einschreiben (allerdings ohne Rückschein) gegen die Zahlungsaufforderung Wiederspruch eingelegt, mit ser Begründung "ich habe werder etwas bestellt- noch beantragt".
Leider hebe ich inzwischen den Fahler begangen, den Betrag (€ 96,- zuzügl. € 5,- Mahngebühren ) zu bezehlen.
Ist denn keiner in der Lage, solche Machenschaften bestimmter Leute zu unterbinden????
Peter Barnefske
Wer soll denn auf die ganze Welt aufpassen?
Unterbinden nicht - der Staat kann erst dann aktiv werden, wenn ein Delikt vorliegt.
Du kannst ja auch Mord und Totschlag, Raub und Diebstahl, Betrug und Unterschlagung nicht per Gesetz verhindern - das Gesetz lässt es lediglich zu, Straftäter zu verfolgen und zu bestrafen.
Was war denn überhaupt deine Motivation, den geforderten Betrag zu bezahlen? Wenn du nichts bestellt und auch sonst keine Leistungen in Anspruch genommen hast, die Forderung also ganz offensichtlich unberechtigt ist, gibt es ja keinen Grund dazu.
CU
Olaf
Danke für die Antwort auf meine Frage, ja der Grund warum ich zahlte war einfach der, daß ich einfach den ganzen Ärger satt hatte. Ich wurde nur stutzig, woher die leute eigendlich mein Geburtsdatum hatten, mir ist nicht bewußt jemanden does mitgeteilt zu haben. Na ja aus Schaden wird mann klug.
Nochmals Danke
Peter Barnefske
Jetzt habe ich doch mal eine Frage: Warum zahlst Du etwas, was Du nicht nutzt oder genutzt hast?
Darauf spekulieren diese Rabauken doch nur, das ihre Einschüchterungssschreiben Erfolg haben.
Denen sollte mal selbst ein Einschüchterungskommando geschickt werden - was in diesem zivilisierten Land natürlich nicht passiert. Dafür würde ich denen dann eventuell die Polizei auf den Hals hetzen - aber selbst dafür sind die meisten Menschen zu bequem.
Gib mir mal Deine E-Mail Adresse . Ich schicke Dir auch eine Rechnung über irgendwas inklusive schwerer Drohung.
Diese Abzockereien wurden hier nun wirklich reichlich und ausführlich über Jahre hinweg behandelt.
Beiss Dich mal selber in den Arsch, Du hast es Dir verdient.
Die Frage die Du hier gestellt hast, war sicher billiger als die Rechnung die Du bezahlt hast.
Beim nächsten Mal die Reihenfolge ändern.
Aber ich fühle mit Dir.
Mein Sohn ist Volljährig. Er hat die Rechnung per Mail, die Mahnung per Post bekommen. Er behauptet auf der Seite von My Downloads nicht gewesen zu sein.
Aber die haben ja seine Anschrift und die IP Nummer zudem steht in der Mahnung die AGB wurden anerkannt. Wie soll ich das Gegenteil beweisen? Ärgerlich ist zudem das der Vertrag wenn er rechtens ist über zwei Jahre a. 96 Euro geht.
Du musst gar nichts beweisen. Die müssen im Zweifelsfall beweisen, daß ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Das hat bislang noch keiner der Abofallenbetreiber vor Gericht geschafft...
Wenn Ihr nix abgeschlossen habt, und auch nicht wisst, das in eurem Namen jemand etwas abgeschlossen hat, Dann muss man gar nix bezahlen, und beweisen schon gar nicht, Leute, Seid nicht alle so ängstlich, Diese Schw.ine Sind das allerletzte, und das muss nicht noch unterstützt werden.
Habe bis zum Inkassobrief auch alles durch,
Habe aber alles aufgehoben, zum Glück auch meine sendeberichte, vom Wiederspruch am selben abend des versehentlichen "Abschlusses".
Seid ich der Inkassofrau das hingefaxt habe, und auch am Telefon etwas laut wurde, ist ruhe, dort geht keiner mehr ans Telefon, und das Fax wird auch nicht beantwortet.
Dann im Internet nach "Deutsche Zentralinkasso Berlin" gesucht, und festgestellt, das ich dort auch nicht hätte anrufen brauchen, da die unter einer decke mit Premium Content stecken.
Also, Allgemeiner AUFRUF
Niemals Zahlen, Wenn Ihr sicher seit, nix abgeschlossen zu haben, oder ihr versehentlich da reingetappt seid.
Lasst Euch zu diesem schritt ermutigen, Euer Mike
Soviel ich weiß, ist in der Abzocke in der Regel mit dem 2-Jahres-Abo noch eine Abzocke versteckt:
Wenn du das Abo nicht rechtzeitig vor Ablauf kündigst, verlängert es sich automatisch um weitere 2 Jahre!
Da du gezahlt hast, hast du dich mit den AGB einverstanden erklärt (es ist ein Vertrag zustande gekommen) und solltest du jetzt nicht kündigen, stehen dir in 2 Jahren nochmals die 96 € ins Haus!!
Und dann ist es nichts mit aussitzen - dann bist du zur Zahlung verpflichtet, da ja durch deine voreilige Zahlung ein rechtlich bindender Vertrag zustandegekommen ist.
Also per Einschreiben - mit Rückantwort - das Abo kündigen!!
Ich widerspreche Dir ja nur ungern, aber mit einer Zahlung allein wird kein Vertragsverhältnis begründet!
Die Zahlung gehört zu den vertraglichen Verfügungsgeschäften, die sozusagen eine Folge des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (hier: Abovertrag) darstellen.
Wird nun - in der irrigen Annahme, dass ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zustandegekommen ist - eine Zahlung geleistet, wird damit ein Mangel am Verpflichtungsgeschäft nicht geheilt. Dass diese Art von Aboverträgen nicht wirksam zustandekommt, sollte ja mittlerweile Konsens sein.
Stattdessen lässt sich die irrtümlich geleistete Zahlung aufgrund von § 812 BGB zurückfordern.
Allerdings ist der Thread hier schon ein paar Monate alt und das arme Kind im Brunnen vermutlich schon ersoffen ;-).
doppelt - bitte löschen
Hallo PeterBarni,
hier eine Antwort von mir auf eine andere Anfrage im Forum und ließ den letzten Satz. Mich ärgern nämlich so einige schlaue Bemerkungen auf ernsthafte Anfragen. Denn sie stellen keine Hilfe dar:
"Solltest du in diesem Zusammenhang mit RA Maren Feyler, Coburg, zu tun bekommen, reagiere einfach nicht. Meiner Frau ist das Gleiche passiert. Sie hat dort allerdings angerufen und dort irgendjemand "zur Sau" gemacht2. Ich gehe davon aus, dass das eine ähnliche Masche ist, wie bei RA Olaf Tank, Osnabrück. Reagiere erst, wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten solltest, was ich nicht glaube. Wenn doch, lege Widerspruch ein. Vielleicht suchst du dann auch Rat bei deinem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale. Zahle ja nicht! jetzt schon. Die müssen nämlich in Vorleistung treten, wenn sie Geld von dir eintreiben wollen. Sie müssen dir auch nachweisen, dass du einen rechtlich einwandfreien Vertrag mit web.de (jetzt bei 1&1, soviel ich weiß) abgeschlossen hast. Bei uns ist jedenfalls nach einigen Aktivitäten von BID und Feyler seit mehr als zwei Monaten Sendepause.
Lass dich nicht durch unqualifizierte Bemerkungen auf deine Anfrage beeindrucken!"
hartmut1144
ja, hier passt es mehr oder weniger ;-)
@ Peter Barni:
Da du das Abo ja voreilig bezahlt hat, ist jetzt mit der Zahlung ein bindender Vertrag entstanden.
Häufig ist in den ABGs der Abzocker noch eine Abzocke versteckt:
Der Vertrag, sollte er nicht rechtzeitig vor Ablauf des Abos gekündigt werden, wird dann automatisch um 2 Jahre verlängert und die nächsten 96 € stehen ins Haus!! - Und das kann man dann nicht abwehren, da ja ein Vertrag zustande gekommen ist!
Also, Peter, schnellstmöglich die Kündigung für's Abo per Einschreiben mit Rückantwort abschicken!!
@ Hartmut1144:
Dein Ratschlag kommt zu spät! - Hättest du alles gelesen, was hier so steht, wüßtest du, dass der Peter schon bezahlt hat. - Damit ist die Karre gegen die Wand gefahren.
Das glaube ich eher nicht, daß er einen Vertrag hat, bloß weil er bezahlt hat.
... nach BGB schon.
Unfug. Siehe mein obiges Posting.
kannste in der Kirche! ;-)
Hier geht es um Wissen oder zahlen!
Hier ein Sendebeitrag zum Thema - HR3 -c't-magazin:
http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=20530&key=standard_teaser_38400083&mediakey=fs/ctmagazin/20091128_ct_vorsicht_kunde&type=v
ganz reinziehn ;-]
Referenz:
http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=20530
s.u. 28.11.2009, Neue Masche im Internet -
Wenn "kostenlos" 84 €uro kostet )
Hi
der hauptbeitrag liegt ca. 5 monate her, sodass die ersten beiträge ihm weitergeholfen haben sollten.