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News: Urteil aus Hamburg

Auch temporäre Daten können strafbar machen

Tommy22 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ab sofort gilt: Wer Kinderpornos auch nur ansieht beziehungsweise der Browser tempöräre Dateien ins RAM lädt oder auf die HDD auslagert, macht sich schon strafbar und muss sich wegen Besitz (auch wenn es nur temporär war) von KiPo verantworten.

Es handelt sich dabei zusätzlich noch um eine Grundsatzentscheidung!

Bericht bei Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video655126.html-

Artikel:
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/olg100.html
http://www.gulli.com/news/olg-hamburg-ansehen-von-kinderpornos-im-netz-strafbar-2010-02-15

Tommy22 meint: Das heißt, ich kann einen Link zu einer KiPo- Seite über einen gewöhnlichen Anoymisierungsservice zu jeder Person schicken, deren Mailadresse ich kenne und anschließend Strafanzeige erstatten. Oder noch besser: ich poste den Link in einem Forum und verklage gleich eine ganze Gruppe!

Ob sich das Hamburger Gericht bewusst ist, über was hier entschieden worden ist?

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InvisibleBot Olaf19 „Hat denn die Polizei qualifizierte Datenrettungsspezialisten bei sich sitzen,...“
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Wenn ja, dann braucht man sich ja nicht mehr zu wundern, dass bei Vater Staat ständig Ebbe in der Kasse ist...

Wo lebst Du denn? ;-) Wenn sich da irgendeiner hinsetzt, der schon mit seinem Handy überfordet ist und dann mal mit dem Windows-Explorer reinfunzelt - was glaubst Du wieviele Fälle der klärt in denen es um Computer geht? Wahrscheinlich keinen Einzigen...

Prinzipiell schon... aber wäre es nicht viel einfacher, anhand der IP-Adressen festzustellen, wer wie oft und wie lange was für Seiten besucht hat, anstatt in irgendwelchen längst gelöschten temporären Dateien herumzuflöhen?

Klar doch, aber was beweist das? In einem Strafverfahren ist ein Serverlog mit IPs (vorausgesetzt man hat überhaupt einen) rein gar nichts. Damit kommt man bestenfalls auf einen Telefonanschluss, und der sagt nichts darüber aus wieviele PCs da dranhängen, welcher PC es war und vor allem das Wichtigste - wer davor saß. Genau das muß die Polizei aber beweisen können, und dafür geht kein Weg an einer forensischen Untersuchung vorbei.