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News: Urteil aus Hamburg

Auch temporäre Daten können strafbar machen

Tommy22 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ab sofort gilt: Wer Kinderpornos auch nur ansieht beziehungsweise der Browser tempöräre Dateien ins RAM lädt oder auf die HDD auslagert, macht sich schon strafbar und muss sich wegen Besitz (auch wenn es nur temporär war) von KiPo verantworten.

Es handelt sich dabei zusätzlich noch um eine Grundsatzentscheidung!

Bericht bei Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video655126.html-

Artikel:
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/olg100.html
http://www.gulli.com/news/olg-hamburg-ansehen-von-kinderpornos-im-netz-strafbar-2010-02-15

Tommy22 meint: Das heißt, ich kann einen Link zu einer KiPo- Seite über einen gewöhnlichen Anoymisierungsservice zu jeder Person schicken, deren Mailadresse ich kenne und anschließend Strafanzeige erstatten. Oder noch besser: ich poste den Link in einem Forum und verklage gleich eine ganze Gruppe!

Ob sich das Hamburger Gericht bewusst ist, über was hier entschieden worden ist?

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hascherl Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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Hallo zusammen,

hoffentlich gilt die Kritik an diesen HH-Richtern und deren Urteile sowie eine Antwort hier im Forum nicht schon als kriminell. *einbucht, langsitz*

Aber hat da die Vorratsdatenspeicherung nicht zugeschlagen?
Wird nicht jeder Tastendruck bei Google 2 Mio. Jahre gespeichert?
Irgendwie muss das Urtei ja begündet sein, oder die (Strafverfolgungsbehörden) haben eine Festplatte gecasht und solche Dateien darauf gefunden. In so einem Fall muss "natürlich" eine wie auch immer begründete Rechtssicherheit her, wo geht das besser als in HH?
Im Namen der Terrorabwehr und Landessicherheit und sonstwelchen irrwitzigen Argumenten kann man JEDES Urteil irgendwie rechtfertigen. Hoch lebe die BÜRD, Bananen und Überwachungsrepublik Deutschland.
Warum wohnen hier noch so viele?

Hascherl