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ELENA-Verfahrensgesetz

agtino / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebe mitsklaven,
habt ihr schon von ELENA-Verfahrensgesetz erfahren



Am 02. April 2009 ist das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I 2009, S. 634 ff).

http://www.bfdi.bund.de/DE/Schwerpunkte/JobcardVerfahren/Artikel/ELENA.html?nn=409950

ELENA – die Chipkarte für Lohnsklaven

Pressemitteilung der Aktion Freiheit statt Angst e.V. vom 12. Januar 2010 externer Link. Aus dem Text: „… Aktion Freiheit statt Angst e.V. stellt fest: personenbezogene Daten gehören nicht in zentrale Datenbanken, sensible persönliche Daten haben in Daten­banken schon garnichts zu suchen, Verknüpfungen von persönlichen Daten mit einem "Generalschlüssel" wie der Steuer-ID bergen die Gefahr des "gläsernen Bürgers". Das ELENA Verfahren ist gefährlich und völlig unnötig, weil Aufwand und mögliche Einsparung in keinem Verhältnis stehen…“

Wissen ist Macht. Die Datenkrake ELENA

„Willkommen im Arbeitsamt der Zukunft: Berater: Das wird aber schwierig, Sie zu vermitteln, mit zwei Abmahnungen. Eigentlich werden OP-Schwestern ja gesucht, aber elf Fehltage in einem Jahr?" Frau: "Aber meine Tochter ist chronisch krank! ..." Berater: "Ja, ich weiß, mir brauchen Sie das nicht zu sagen. Und dann sind Sie seit Jahren im Betriebsrat?"…“ Bericht von Isabel Schayani und Jan Schmitt im Monitor vom 07.01.2010 – Text der Sendung und Video beim WDR

Ich hoffe das ich sehr bald auswandern kann.
v.g.

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Olaf19 agtino „ELENA-Verfahrensgesetz“
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Dazu wollte ich schon im Januar etwas schreiben. Zusammen mit der Dezember-Abrechnung erhielt ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben zu ELENA, in dem es u.a. heißt:

...werden die Daten sowohl verschlüsselt übermittelt, als auch verschlüsselt (und pseudonymisiert) gespeichert. Und: Ohne Ihre Zustimmung kann niemand Ihre Daten einsehen. Das ELENA-Verfahren erfüllt damit höchste Datensicherheitsstandards.

So weit die Theorie. Aber es gibt keinen Datensicherheitsstandard, der in der Praxis nicht irgendwann geknackt wird. Alles, was Menschen mit Algorithmen verschlüsseln, können andere Algorithmen auch entschlüsseln.

Was hat diese (angebliche?) Anonymisiererei überhaupt für einen Sinn, wenn das Verfahren dazu dienen soll "die heutige papiergebundene Beantratung von Sozialleistungen Stück für Stück in ein elektronisches Verfahren" zu überführen? Wenn jemand Sozialleistungen benötigt, dann muss er doch namentlich bekannt sein - alles andere wäre so, als wenn ich ohne Adressangabe bei einem Versandhaus bestelle.

Ab 2012 wird dann die jeweilige Behörde bei Sozialleistungsanträgen die erforderlichen Daten elektronisch bei der ELENA-Speicherstelle abrufen. Hierfür ist die Zustimmung des Antragstellers zwingende Voraussetzung.

Toll, und wenn er nun nicht zustimmt? Entfallen dann seine Ansprüche?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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