Also für ein Flach Player 96 Euro zu verlangen, das ist eicht draist. Zudem wurde mir beim Herunterladen keine Rechnung angekundigt, ich dachte dieser Player wäre kostenlos. Soll ich das Bezahlen?
Für ihre Meinung wäre dankbar.
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LETZTE MAHNUNG
Sehr geehrter Herr Wilhelm Klipan,
unsere Rechnung RE45-425160 vom 27.11.2009 wurde trotz Zahlungserinnerung
vom 17.12.2009 nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf,
den nachfolgend aufgeführten Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf
unser Geschäftskonto unter Angabe des u.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen.
Sollten Sie die Forderung inzwischen beglichen haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
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12-Monatszugang für My-Downloads.de - 96,00 EUR
Zeitraum: 25.10.2009 - 25.10.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
Verzugspauschale: 5,00 EUR
Zahlungsbetrag: 101,00 EUR
(Ohne Abzug sofort zahlbar)
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Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen
Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.My-Downloads.de.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot auf der Webseite http://www.My-Downloads.de/1 mit der IP-Adresse 77.133.92.112 unter Angabe ihres Namens,
ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert
zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht,
nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die Ihnen mit Vertragsschluss
übermittelten und jederzeit unter http://www.My-Downloads.de/anmeldung/ShowAGB einsehbaren Verbraucherinformationen & Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der
Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01
entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich
in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden,
der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske.
Auch über das Widerrufsrecht haben wir Sie ausreichend , sowie in Textform auf der Internetseite,
als auch mit nochmaliger Zusendung bei der Anmeldeverifizierung, belehrt.
Die Mahnkosten sind gemäß der Ausführungen in unserer Zahlungserinnerung
gem. § 280, 286 als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung
unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros übertragen werden.
Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.
Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum
11.01.2010
durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes
45-LTHBFA-425160-CZWEDP-6
auszugleichen.
Unsere Bankverbindung lautet:
Inhaber: Premium Content GmbH
Konto: 26 016 398
BLZ: 508 501 50
Bank: Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE82 5085 0150 0026 0163 98
BIC: HELADEF1DAS
Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter +49-180-5339711-01 (14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz) zur Verfügung.
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format sowie Allgemeine Informationen zum Vertagsschluss auf My-Downloads.de
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre My-Downloads.de - Vertragsabteilung
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Persönliche Rechnungssignatur:
YXJHRRHQGQMJJXOIZRNXDGNDROWHGDVEOJCZOQHS
Premium Content GmbH - Carl-Zeiss-Straße 43 - 63322 Rödermark
Geschäftsführer: Viliam Adamca
Amtsgericht Offenbach - HRB 43612
Steuernummer: 044/241/37276
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich finde es leichtsinnig, sich mit AGBs einverstanden zu erklären, ohne diese gelesen zu haben.
Finde ich auch. Aber die Mehrheit der Bevölkerung ist entsprechend fahrlässig. Und dessen ist sich der Gesetzgeber zum Glück bewusst.
Als ich beim Abschluss meines Mobilfunkvertrages eine Frage zur gerade mal einseitigen AGB gestellt habe, fragte man mich doch tatsächlich ob ich Rechtsanwalt sei. Das zeigt doch sehr deutlich wie häufig die AGBs in der Praxis bewusst gelesen werden.
Und wenn ich mir vor der Kontoeröffnung bei einer neuen Bank 2 Stunden Zeit nehme um die 30 Seiten AGB aufmerksam zu lesen gehöre ich auch ganz klar einer Minderheit an. Genau deshalb schützt der Gesetzgeber Konsumenten.
Bezüglich der Verhältnismäßigkeit glaube nicht, dass es sich lohnt dafür vor Gericht zu ziehen.
Als unfreiwilliger "Kunde" mußt Du auch nicht vor Gericht ziehen und hast auch kaum die Möglichkeit dazu. Das ganze liegt nunmal in einer rechtlichen Grauzone:
a) Die Kunden können nicht so einfach den Anbieter wg. irgendwas verklagen.
b) Die Anbieter könnten den Kunden verklagen, würden den Prozess aber verlieren. Weil die Gerichte erkennen, daß auf diese Weise keine rechtsgültigen Verträge entstehen.
aber es ist nun mal nicht illegal die Blauäugigkeit anderer auszunutzen.
Demnach wäre der Enkeltrick auch eine legale Verdienstmöglichkeit?
Und wenn du schon deine Verdauung ins Spiel bringst
Also das ist definitiv nicht Teil meines normalen Verdauungsvorgans.
Wenn das ganze nur Deine Meinung ist, dann solltest Du es vielleicht nicht so direkt als Tipp formulieren. Die User sollten hier Tipps bekommen durch deren Anwendung sie keine Nachteile erleiden. Und bei Anwendung Deines Tipps würde der User nunmal einen deutlichen finanziellen Nachteil erleiden. Wozu Lehrgeld zahlen wenn man die Erkenntnis auch kostenlos erlangen kann? Ich bin mir sicher der Threadstarter wird in Zukunft aufmerksamer sein.
Gruß
Borlander
Finde ich auch. Aber die Mehrheit der Bevölkerung ist entsprechend fahrlässig. Und dessen ist sich der Gesetzgeber zum Glück bewusst.
Als ich beim Abschluss meines Mobilfunkvertrages eine Frage zur gerade mal einseitigen AGB gestellt habe, fragte man mich doch tatsächlich ob ich Rechtsanwalt sei. Das zeigt doch sehr deutlich wie häufig die AGBs in der Praxis bewusst gelesen werden.
Und wenn ich mir vor der Kontoeröffnung bei einer neuen Bank 2 Stunden Zeit nehme um die 30 Seiten AGB aufmerksam zu lesen gehöre ich auch ganz klar einer Minderheit an. Genau deshalb schützt der Gesetzgeber Konsumenten.
Bezüglich der Verhältnismäßigkeit glaube nicht, dass es sich lohnt dafür vor Gericht zu ziehen.
Als unfreiwilliger "Kunde" mußt Du auch nicht vor Gericht ziehen und hast auch kaum die Möglichkeit dazu. Das ganze liegt nunmal in einer rechtlichen Grauzone:
a) Die Kunden können nicht so einfach den Anbieter wg. irgendwas verklagen.
b) Die Anbieter könnten den Kunden verklagen, würden den Prozess aber verlieren. Weil die Gerichte erkennen, daß auf diese Weise keine rechtsgültigen Verträge entstehen.
aber es ist nun mal nicht illegal die Blauäugigkeit anderer auszunutzen.
Demnach wäre der Enkeltrick auch eine legale Verdienstmöglichkeit?
Und wenn du schon deine Verdauung ins Spiel bringst
Also das ist definitiv nicht Teil meines normalen Verdauungsvorgans.
Wenn das ganze nur Deine Meinung ist, dann solltest Du es vielleicht nicht so direkt als Tipp formulieren. Die User sollten hier Tipps bekommen durch deren Anwendung sie keine Nachteile erleiden. Und bei Anwendung Deines Tipps würde der User nunmal einen deutlichen finanziellen Nachteil erleiden. Wozu Lehrgeld zahlen wenn man die Erkenntnis auch kostenlos erlangen kann? Ich bin mir sicher der Threadstarter wird in Zukunft aufmerksamer sein.
Gruß
Borlander