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Hoch Mal über Abzockerei

Wilhelm6 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Also für ein Flach Player 96 Euro zu verlangen, das ist eicht draist. Zudem wurde mir beim Herunterladen keine Rechnung angekundigt, ich dachte dieser Player wäre kostenlos. Soll ich das Bezahlen?
Für ihre Meinung wäre dankbar.
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LETZTE MAHNUNG

Sehr geehrter Herr Wilhelm Klipan,

unsere Rechnung RE45-425160 vom 27.11.2009 wurde trotz Zahlungserinnerung
vom 17.12.2009 nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf,
den nachfolgend aufgeführten Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf
unser Geschäftskonto unter Angabe des u.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen.
Sollten Sie die Forderung inzwischen beglichen haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.


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12-Monatszugang für My-Downloads.de - 96,00 EUR
Zeitraum: 25.10.2009 - 25.10.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
Verzugspauschale: 5,00 EUR

Zahlungsbetrag: 101,00 EUR
(Ohne Abzug sofort zahlbar)
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Zu Ihrer Information:

Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen
Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.My-Downloads.de.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot auf der Webseite http://www.My-Downloads.de/1 mit der IP-Adresse 77.133.92.112 unter Angabe ihres Namens,
ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.

Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert
zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht,
nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die Ihnen mit Vertragsschluss
übermittelten und jederzeit unter http://www.My-Downloads.de/anmeldung/ShowAGB einsehbaren Verbraucherinformationen & Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der
Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01
entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich
in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.

Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden,
der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske.

Auch über das Widerrufsrecht haben wir Sie ausreichend , sowie in Textform auf der Internetseite,
als auch mit nochmaliger Zusendung bei der Anmeldeverifizierung, belehrt.

Die Mahnkosten sind gemäß der Ausführungen in unserer Zahlungserinnerung
gem. § 280, 286 als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.

Hinweis:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung
unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros übertragen werden.
Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.

Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum

11.01.2010

durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes

45-LTHBFA-425160-CZWEDP-6

auszugleichen.


Unsere Bankverbindung lautet:

Inhaber: Premium Content GmbH
Konto: 26 016 398
BLZ: 508 501 50
Bank: Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE82 5085 0150 0026 0163 98
BIC: HELADEF1DAS

Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter +49-180-5339711-01 (14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz) zur Verfügung.

Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format sowie Allgemeine Informationen zum Vertagsschluss auf My-Downloads.de

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre My-Downloads.de - Vertragsabteilung


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Persönliche Rechnungssignatur:
YXJHRRHQGQMJJXOIZRNXDGNDROWHGDVEOJCZOQHS

Premium Content GmbH - Carl-Zeiss-Straße 43 - 63322 Rödermark
Geschäftsführer: Viliam Adamca
Amtsgericht Offenbach - HRB 43612
Steuernummer: 044/241/37276

Crazy Eye Mike9 „Auch ne Meinung. Hier noch eine: Ich finde es leichtsinnig, sich mit AGBs...“
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Auch 'ne Meinung. Hier noch eine: Ich finde es leichtsinnig, sich mit AGBs einverstanden zu erklären, ohne diese gelesen zu haben. Im o.g. Fall sind die Geschäftsbedingungen weder versteckt, noch irgendwie klein gedruckt, leicht zu lesen und nicht all zu schwer zu verstehen. Man kann sie als RTF und als PDF herunterladen. Zugegeben - man muss deutsch lesen und verstehen können.

Ich finde es fahrlässig geschäftsbedingungen zu schreiben, ohne eine Ahnung zu haben ;) In AGB's dürfen nur gewisse Sachen geklärt werden, ein paar von denen intressieren mich und zu denen Spring ich dann in der Regel aber um die ganzen Standardklauseln zu lesen ist mir meine zeit zu schade.

Wenn Firmen denken das sie dann noch zusätzlichen Quark reinschreiben können, ist das eine unzulässige klausel und die ganze AGB ist wertlos.

Bei einem derzeitigen Streitwert von 101 €, werden sich Anwälte schier um den Fall reißen. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit glaube nicht, dass es sich lohnt dafür vor Gericht zu ziehen.

Wieso die Firmen die du grade verteidigst, zahlen doch die Gerichtskosten ;) Bis jetzt haben die unfreiwilligen kunden immer gewonnen, und meist auf eigenen Antrieb ob um ihr geld zurückzubekommen(wobei dies zumindest zu beginn Grauzone war, da man argumentieren konnte das durch zahlung der vertrag anerkannt wird) oder einfach eine negative Feststellungsklage um den Forderungen einhalt zu gebieten. Ach so du meintest für die Firma, ja für die lohnt es sich nicht den neben den eigenen Anwaltskosten kommen noch die der gegnseite dazu für nichts ;)

Natürlich möchte ich dieses Geschäftsmodell nicht billigen, aber es ist nun mal nicht illegal die Blauäugigkeit anderer auszunutzen. Inwieweit das ethisch vertretbar ist, sei dahin gestellt.

Illegal ist es nicht, aber rechtens auch nicht. Ohne gültigen Vertrag nunmal kein geschäft, da kann man noch soviele Mails schreiben.

ich kann ja auch nicht einfach so von dir 50€ fordern, falls doch schick mir bitte ne PM dann bekomsmt die bankdaten ;)

Meinung dazu peterson