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News: Schluss mit billig

Bald volle GEZ-Gebühr für PCs und Handys?

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Einführung der GEZ-Gebühren für internettaugliche PCs und Handys sorgt unermüdlich für Aufregung. Alle Weile klagt jemand und dann geht es bei den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten hin und her. Das eine kippt das Urteil des anderen und eine gemeinsame Richtlinie, ob die "PC-Gebühr" nun zulässig ist oder nicht, existiert nicht.

Gemäß eines Berichts von Carta wird bald ein "neues Gebührenmodell" heftig für Unruhe sorgen. Das sieht vor, dass für "Internet-PCs" künftig die volle GEZ-Rundfunkgebühr (rund 18 Euro) fällig sind. Bislang müssen Leute, die zwar einen PC aber keinen Fernseher haben, lediglich 5,76 Euro pro Monat blechen.

Konkret diskutieren die Ministerpräsidenten aktuell eigentlich zwei neue Gebührenmodelle: das Haushaltsabgabe-Modell und für eine "modifizierte Geräteabgabe". Die bereits länger angedachte Haushaltsabgabe sieht vor, dass jeder Haushalt pauschal GEZ-Gebühren zahlt, welche Geräte vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr.

Natürlich sind auch Haushalte betroffen, die über gar keine Empfangsgeräte verfügen. Das andere Modell - "Modifizierte Geräteabgabe" - bedeutet, dass PCs und Handys einfach als "Fernseher" betrachtet werden. Welches der beiden diskutierten Modelle entschieden wird, ist generell egal. In beiden Fällen wird für PCs und Handys die volle Rundfunkgebühr fällig. Besonders heikel kommt hinzu, dass die Beweislast umgekehrt wird.

Bislang muss die GEZ (beispielsweise durch Überprüfung) nachweisen, dass jemand über ein Empfangsgerät verfügt. Künftig werden "Empfangsuntaugliche" selbst beweisen müssen, dass sie über keinerlei Empfangsgeräte verfügen. Für die GEZ wird sich künftig also der Aufwand zum "Eintreiben von Gebühren" deutlich reduzieren.

Mit einer Entscheidung der Minister wird im Juni 2010 gerechnet.

Michael Nickles meint: Na endlich! Die Kosten für Anti-GEZ-Prozesse für Gerichte fallen endlich weg und die GEZ kann die Kosten für "Hausierer" reduzieren. Bald gibt es eine verblüffend einfache Regelung: JEDER muss blechen und basta.

Die Umkehr der Beweislast, macht jeden "Rechtsweg" aussichtslos. Niemandem wird es gelingen zu beweisen, dass er weder PC, Fernseher noch Handy hat. Und wenn dem doch so ist, dann wird ihm halt unterstellt, dass er lügt und fertig.

Hurrendriss Was ist das? Mike9
neanderix Benni11 „Hallo Markus, du bringst die Sache mit abgeklärten Worten auf den Punkt: Wenn...“
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Ungut wird die angedachte Neuregelung der Gebührenpflicht jedoch, wenn *jedes* Internet taugliche Gerät als Empfangsmöglichkeit behandelt wird - für Unternehmen mit ihren rein beruflich genutzten PC's eine Zumutung, zumal der "Genuss" von Hörfunk und Fernsehen während der Arbeitszeit wohl eher die drastische Ausnahme sein dürfte.

Das ist auch für den Privatmann eine Zumutung.
Warum überhaupt Gebühren für den Internet-PC oder das internefähige Miobiltelefon? Nur weil die ÖR meinen, auch im Netz präsent sein zu müssen - und genau deswegen die theoretischen Möglichkeit besteht, dass deren Programm per Netz angesehen wird?

IMO der falsche Weg. Die Gebühren für internetfähige Geräte aller Art gehören *ersatzlos* abgeschafft - und im Gegenzug das Angebot der ÖR im Netz auf ein reines Zusatz*angebot (Programmvorschau, Downloads zu Sendungen) beschränkt, Punkt.

Aber ich fürchte zweierlei:

1. obige Worte werden - wie damals schon - ungehört verhallen
2. werden die Provider irgendwann der GEZ gegenüber auskunftspflichtig.

Volker