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Spiele aus virtuellem Laufwerk starten

ROLLI9 / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem:

Mein Enkelsohn spielt auf meinem Test-PC unter XP gern mal die Kinderspiele "Asterix & Obelix",
"Indiana Jones LEGO" und "Starwars-LEGO"

Alle Spiele laufen nur mit eingelegter CD und da wird natürlich das DVD-Laufwerk und auch die CD über Gebühr beansprucht. Nun habe ich virtuelle Laufwerke angelegt und darin das Image des jeweiligen Spiels geladen. Obwohl im Explorer das eingelegte Spiel angezeigt wird erscheint beim Start die Meldung "CD einlegen"!

Verrückt ist, dass sich das Spiel mittels Images aus dem virtuellen Laufwerk installieren läßt, nur das Spielen geht eben nur mit Original-CD, wobei die Betonung auf "original" liegt. Erstellte Kopien mit mehr oder weniger erlaubten Tools funktionieren nämlich auch nicht.

Mache ich irgend etwas falsch oder sind diese recht billigen CD`s so geschützt, dass sie nicht mit Emulatoren laufen.

Wäre toll, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Danke schon einmal im Voraus..

Gruß!

Rolli9

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ABatC Ten_Eniunlsl „Das beweist allerdings das es solche Bücher gibt. Ob sie aktuell sind ist n...“
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So langsam wird es langweilig...

Du kommst mit oberflächlichen, schlecht recherchierten Argumenten, fällst auf die Nase, ignorierst das und kommst mit neuen oberflächlichen Argumenten.

Letzte Runde von mir.

Wenn du deinen Wiki-Link selber mal gelesen hättest, dann wüsstest du, das in Deutschland sehr wohl Bücher verboten werden dürfen (auch unter dem Ladentisch ist dann nicht mehr!).

Zitat Wiki:
Hierunter fallen

1. pornografische Schriften, die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184a StGB),
2. kinderpornografische Schriften (§ 184b StGB),
3. volksverhetzende Schriften (§ 130 Abs. 2 StGB definiert abschließend, was unter dem Begriff zu verstehen ist),
4. Schriften, die den Staat und seine Symbole verunglimpfen (§ 90a StGB),
5. Schriften, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beinhalten (§ 86a StGB),
6. Schriften, die den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen,
7. Schriften, die dazu bestimmt und/oder geeignet sind, als Anleitungen zu einer rechtswidrigen Tat i.S.d. § 126 Abs. 1 StGB zu dienen (§ 130a StGB)
8. gewaltdarstellende Schriften (§ 131 Abs. 1 StGB definiert den Begriff "Gewaltdarstellung" näher)

Nicht nur die Verbreitung ist strafbar, sondern auch verschiedene andere Umgangsformen mit den besagten Medien. So ist beispielsweise alleine schon der Besitz von Schriften i.S.d. § 184b StGB unter Strafe gestellt. Weiterhin wird für alle benannte Schriften die öffentliche Ausstellung, Herstellung, Lieferung, Einführung, Ankündigung und viele spezifische Umgangsformen unter Strafe gestellt.

Zitat Ende.

Deine Crackerliteratur könnte man unter Punkt 7 einordnen...

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