Guten Abend,
ich habe folgendes Problem:
Mein Enkelsohn spielt auf meinem Test-PC unter XP gern mal die Kinderspiele "Asterix & Obelix",
"Indiana Jones LEGO" und "Starwars-LEGO"
Alle Spiele laufen nur mit eingelegter CD und da wird natürlich das DVD-Laufwerk und auch die CD über Gebühr beansprucht. Nun habe ich virtuelle Laufwerke angelegt und darin das Image des jeweiligen Spiels geladen. Obwohl im Explorer das eingelegte Spiel angezeigt wird erscheint beim Start die Meldung "CD einlegen"!
Verrückt ist, dass sich das Spiel mittels Images aus dem virtuellen Laufwerk installieren läßt, nur das Spielen geht eben nur mit Original-CD, wobei die Betonung auf "original" liegt. Erstellte Kopien mit mehr oder weniger erlaubten Tools funktionieren nämlich auch nicht.
Mache ich irgend etwas falsch oder sind diese recht billigen CD`s so geschützt, dass sie nicht mit Emulatoren laufen.
Wäre toll, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
Danke schon einmal im Voraus..
Gruß!
Rolli9
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Und das Sagt Wikipedia dazu
EULA
Hauptartikel: Endbenutzer-Lizenzvertrag
Während der Installation proprietärer Software werden seit Mitte der 1990er Jahre häufig Verträge (Endbenutzer-Lizenzvertrag, engl.: End User License Agreement (EULA)) angezeigt, die der Benutzer bestätigen muss, um mit der Installation fortfahren zu können. Diese „Verträge“ sind jedoch in Europa und vielen anderen Erdteilen nur eingeschränkt gültig und auch nur dem Namen nach „Lizenzen“, und zwar aus zwei Gründen:
1. Die EULAs erlauben üblicherweise nichts, was nicht ohnehin schon erlaubt ist, zum Beispiel das Programm zu benutzen. Ohne Gegenleistung also soll sich der „Lizenznehmer“ irgendwelche Verpflichtungen auferlegen. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages.
2. Weiterhin kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Nutzer dem Vertrag wirklich zustimmt. Das Anklicken eines Buttons, um auf dem eigenen Rechner die Installation berechtigterweise fortzusetzen, kann nicht mit einer Annahme gleichgesetzt werden (man sagt: Das Anklicken hat aus Sicht eines objektiven Dritten an Stelle des Herstellers der Software keinen Erklärungsinhalt, weil man eben nicht davon ausgehen kann, jemand wolle einen Vertrag abschließen, damit ihm erlaubt wird, was er ohnehin schon darf). Aus diesem Grund verbreitet sich zunehmend die Praxis, den Button erst freizuschalten, wenn das Textfeld, in dem das EULA enthalten ist, ganz durchgelesen wurde, also der Ausschnitt bis ganz nach unten verschoben wurde. Aber auch dies löst das Problem nicht, da der Ausschnitt auch verschoben werden kann, ohne den Inhalt zu lesen.
Ausserdem darfst du ein Spiel auf deinen Rechner entspreched verändern um es nutzbar zu machen
sers