Guten Morgen Ihr Lieben,
Freenet verkauft an 1&1 - habe ich jetzt einen Grund, meinen am 05.02.09 geschlossenen Vertrag mit freenet (Vertragslaufzeit = 2 Jahre) zu kündigen?
Ich ziehe am Wochenende um von Frankfurt nach Dortmund und mein Partner hat bereits einen 1&1 Anschluß, den er auch beruflich nutzt, während ich auf meine Nummern auch gut verzichten kann.
Deshalb wüßte ich gern, ob es eine Möglichkeit gibt durch die Übernahme von freenet durch 1&1, vorzeitig aus meinem Vertrag auszusteigen.
Liebe Grüße,
Sandra
Allgemeines 21.921 Themen, 147.265 Beiträge
Ich hätte den Vertrag nie geschlossen, wenn ich gewuß hätte, dass mein schöner freenetzugang an die Spambolzen von 1&1 verhökert wird.
Auch für Dich gibt es Hoffnung!
Der Providervertrag wurde ursprünglich zwischen Dir und freenet geschlossen. freenet ist damit Schuldner der Leistung. Der Austausch des Vertragspartners (= Schuldners) bedarf zwingend Deiner Zustimmung.
Der BGH hat sich schon des Öfteren mit dieser Thematik befasst - die Position der Richter ist dabei eindeutig:
Die Vertragsübernahme ist nicht eine Kombination von Abtretung und Schuldübernahme, sondern ein einheitliches Rechtsgeschäft. Sie bedarf der Zustimmung aller Beteiligten (vgl. BGHZ 96, 302, 308; BGHZ 154, 171, 175). Die Vertragsübernahme kann als dreiseitiger Vertrag oder aber auch durch Vertrag zwischen zwei Beteiligten geschlossen werden, der durch den dritten Beteiligten genehmigt werden muss (vgl. BGHZ 72, 394, 396; 96, 302, 309).
Empfehlung: Widerspreche einer Vertragsübernahme durch 1&1 ausdrücklich schriftlich! Dieses Schreiben schickst Du per Einschreiben an freenet. Im selben Schreiben kannst Du außerordentlich kündigen, da freenet bereits angekündigt hat, die geschuldete Leistung in Zukunft nicht mehr zu erbringen. freenet ist somit nicht in der Lage, den Vertrag bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zu erfüllen. Außerdem kannst Du, Pumbo, in Deinem Schreiben freenet auffordern, den belegten Port kurzfristig für einen anderen Anbieter freizugeben. Für Sandra ist dieser Punkt nicht erforderlich.
Auch für Dich gibt es Hoffnung!
Der Providervertrag wurde ursprünglich zwischen Dir und freenet geschlossen. freenet ist damit Schuldner der Leistung. Der Austausch des Vertragspartners (= Schuldners) bedarf zwingend Deiner Zustimmung.
Der BGH hat sich schon des Öfteren mit dieser Thematik befasst - die Position der Richter ist dabei eindeutig:
Die Vertragsübernahme ist nicht eine Kombination von Abtretung und Schuldübernahme, sondern ein einheitliches Rechtsgeschäft. Sie bedarf der Zustimmung aller Beteiligten (vgl. BGHZ 96, 302, 308; BGHZ 154, 171, 175). Die Vertragsübernahme kann als dreiseitiger Vertrag oder aber auch durch Vertrag zwischen zwei Beteiligten geschlossen werden, der durch den dritten Beteiligten genehmigt werden muss (vgl. BGHZ 72, 394, 396; 96, 302, 309).
Empfehlung: Widerspreche einer Vertragsübernahme durch 1&1 ausdrücklich schriftlich! Dieses Schreiben schickst Du per Einschreiben an freenet. Im selben Schreiben kannst Du außerordentlich kündigen, da freenet bereits angekündigt hat, die geschuldete Leistung in Zukunft nicht mehr zu erbringen. freenet ist somit nicht in der Lage, den Vertrag bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zu erfüllen. Außerdem kannst Du, Pumbo, in Deinem Schreiben freenet auffordern, den belegten Port kurzfristig für einen anderen Anbieter freizugeben. Für Sandra ist dieser Punkt nicht erforderlich.