Guten Morgen Ihr Lieben,
Freenet verkauft an 1&1 - habe ich jetzt einen Grund, meinen am 05.02.09 geschlossenen Vertrag mit freenet (Vertragslaufzeit = 2 Jahre) zu kündigen?
Ich ziehe am Wochenende um von Frankfurt nach Dortmund und mein Partner hat bereits einen 1&1 Anschluß, den er auch beruflich nutzt, während ich auf meine Nummern auch gut verzichten kann.
Deshalb wüßte ich gern, ob es eine Möglichkeit gibt durch die Übernahme von freenet durch 1&1, vorzeitig aus meinem Vertrag auszusteigen.
Liebe Grüße,
Sandra
Allgemeines 21.939 Themen, 147.597 Beiträge
wenn dein Anbieter dir am neuen Wohnort einen gleichwertigen Anschluss zur Verfügung stellen kann, wird er die Kündigung nicht akzeptieren.
Das ist eine Sache. Das andere ist, dass Sandra offenbar mit ihrem Partner zusammenzieht und dort bereits ein Anschluss besteht. Somit hätte Sandra den Vertrag nicht geschlossen, wenn sie schon vorher dort eingezogen wäre.
@Sandra: Ich würde hier mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren. Nach § 313 (3) BGB steht Dir in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu:
§ 313 BGB:
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich, oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktritts tritt für ein Dauerschuldverhältnis das Recht zur Kündigung.
Das ist eine Sache. Das andere ist, dass Sandra offenbar mit ihrem Partner zusammenzieht und dort bereits ein Anschluss besteht. Somit hätte Sandra den Vertrag nicht geschlossen, wenn sie schon vorher dort eingezogen wäre.
@Sandra: Ich würde hier mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren. Nach § 313 (3) BGB steht Dir in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu:
§ 313 BGB:
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich, oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktritts tritt für ein Dauerschuldverhältnis das Recht zur Kündigung.