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FC Bayern München > Grundgesetz

mthr / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Laut GG ist unter Einhaltung bestimmter Formalien die freie Meinungsäusserung garantiert.
In Bayern gelten offenbar Bundesgesetze nicht generell, wie ist es sonst zu erklären, dass ein Spieler diese äussert ?
Ich frage mich, wenn Lahm bei wahrheitlichen Aussage 50 Mio. Strafe zahlen soll, mit wieviel Mio. wäre er dann für Lügen belohnt worden ?

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@allgemein

Wie es bei Sport und "normalen Gerichten" eigentlich ist, habe ich mich schon gefragt.

Zum Beispiel im Kontext von modernen übertriebenen? Analyse Methoden beim Doping.
Wo neuerdings Sportlerkarrieren vernichtet werden können, für Dinge die nicht wirklich nachgewiesen sind.
Genaugenommen auf einen Nachweis der eine spekulative Hypothese ist..

Klar mischt sich ein Zivilgericht in solchen Fällen nicht ein.
Aber es wär interessant zu wissen ob es geht.
Kann ein echtes staatliche Gericht ein Sportgericht überstimmen?
Sogar ein internationales..wenn der Sportler sich wehrt, bzw. ungerecht verurteilt fühlt.


Es geht ja nicht selten um die Existenz, wenn der Betreffende ein Berufssportler ist.


Nachtrag:
Der Maulkorb in Bezug auf öffentliche Äußerungen geht in einigen fällen wohl zu weit.
Die Meinungsfreiheit und das Recht diese zu äußern ist viel wichtiger und fundamentaler als die irgeneines Vereines.

Um Betriebsgehemnisse geht es da wohl kaum.

Den Ausbruch von Rudi Völler damals, fand ich übrigens Klasse.

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