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Rechtsanwalt Sven Schulze

nicoleta / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Kann mir einer von euch helfen? Ich habe jetzt von diesem Anwalt Sven Schulze der diese Firma Online-Merchensammlung vertrit eine Anwaltliche Mahnung bekommen was soll ich machen? bitte helft mir soll ich sie zahlen oder ist das nur so eine Abzockefrima wie einige von euch mir das vor einiger Zeit gesagt haben.

LiahKatharina nicoleta „Rechtsanwalt Sven Schulze“
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Bin ebenfalls darauf reingefallen. Da ich aber zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses noch keine 18 war hab ich dem Herren Schulze eine Email geschrieben wo ich dies nochmal erklärt habe.

Als Antwort kam dann

Sehr geehrter Liah F .,

vielen Dank für Ihre Nachricht an die Rechtsanwaltskanzlei Schulze in Hamburg.

Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, wurden seitens der Zedentin schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der Zedentin anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

Obwohl die Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen regelmäßig durch die gesetzlichen Bestimmungen des BGB beschränkt ist und die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erst seine Wirksamkeit erfährt, wenn die Erziehungsberechtigten dem Vertragsverhältnis zustimmen, können auch die Erziehungsberechtigten auf Grund der Anschlusshaftung gemäß der Grundsätze über die Anscheinsvollmacht für die Handlungen Ihren minderjährigen Kinder haftbar gemacht werden, das ist meiner Ansicht nach hier der Fall.

Weiter sind wir der Meinung, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der Zedentin -als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kentnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht.

Nach alledem fordere ich Sie für den Fall, dass Sie gleichwohl minderjährig sein sollten,sich mit Ihren Eltern in Verbindung zu setzen und Ihnen darzulegen dass eine Pflicht zu Zahlung dieser Verbindlichkeit besteht.
Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie bzw. Ihre Erziehungsbrechtigten auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen