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Rechtsanwalt Sven Schulze

nicoleta / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Kann mir einer von euch helfen? Ich habe jetzt von diesem Anwalt Sven Schulze der diese Firma Online-Merchensammlung vertrit eine Anwaltliche Mahnung bekommen was soll ich machen? bitte helft mir soll ich sie zahlen oder ist das nur so eine Abzockefrima wie einige von euch mir das vor einiger Zeit gesagt haben.

Crazy Eye nicoleta „Rechtsanwalt Sven Schulze“
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der einfachste und beste tipp ihn zu veressen, der vertritt keine Frmen die die rechtliche Grundlage haben Geld von dir zu verlangen aufgrund den aufbau deren Webseite die offeriert das die kostenlos sind.

Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt(der nicht kommen wird), unbegründet wiedersprechen.

Aragorn75 nicoleta „Rechtsanwalt Sven Schulze“
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Aussitzen und nich treagieren!!!

Erst wenn ein Mahnbescheid kommt (hatte ja bereits Crazy Eye erwähnt), widersprechen.
Darfst nur die Frist nicht verpassen.
Aber sehr wahrscheinlich kommt eh kein Mahnbescheid!

Kannst mal hier vorbei schauen. Vielleicht helfen sie dir.

Ansonsten findest du genügend Gleichgesinnte hier

Conqueror nicoleta „Rechtsanwalt Sven Schulze“
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HFO20051 nicoleta „Rechtsanwalt Sven Schulze“
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Hey , schicke mir mal Deine Adresse.
Ich schicke Dir auch noch ein Paar Abmahnungen für irgendwas.
Wäre schön wenn jeder ,dem ich einen bösen Brief schreibe mir Geld schickt.
Das würde ich mir dann zum Beruf machen.
Also GRUNDSÄTZLICH.
Was nicht per Einschreiben kommt IGNORIEREN.
NIEMAND kann Geld von Dir einfordern Ausser ein Gericht.
UND einen Mahnbescheid vom Gericht immer so schnell wie möglich wiedersprechen ,
weil das Gericht bei einem Mahnbescheid NICHT die Rechtmässigkeit prüft.
Auch Inkassounternehmen haben kein juristisches Recht Geld einzutreiben .(solange man bei denen nichts unterschreibt)
Jede Briefmarke für ein Antwortschreiben ist da noch zu Schade.

Gruss HFO20051

nicoleta Nachtrag zu: „Rechtsanwalt Sven Schulze“
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danke Leute hab mir schon Sorgen gemacht 110 € ist ja nicht wenig ich Studiere momentan nur. Und diese Idioten weil ich sie anders nicht bezeichnen kann nerven schon seit juni damit obwohl ich keine Antwort darauf gegeben habe. Und dieser Schulze ist ein ganz schlimmer droht mit Pfändung des Gehaltes und so was für ein Gehalt will der Pfänden wenn ich nicht einmal arbeite? Das heißt wenn irgendetwas vom Gericht kommt einfach auf Wiederrufen ankreuzen. Schicken die vom Gericht überhaut solche sachen wie ein Mahnschreiben is Ausland, weil soweit ich das mitbekommen habe ist diese Firma ein deutsches Unternehmen oder? Nochmals danke!!!!

HFO20051 nicoleta „Rechtsanwalt Sven Schulze“
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Schicken kann er alles überall hin.
Aber ein deutsches Gericht hat kaum Möglichkeiten im Ausland etwas einzutreiben.
Da bist ja wirklich ein zu kleiner Fisch.
Die haben ja schon extreme Mühe die Millionen auf Lichtensteiner Konten zu holen.
Wenn wirklich etwas von einen deutschen Gericht kommen sollte , dann musst Du auf dem Formular das Du dazu bekommst einfach widersprechen.
Ich glaube aber kaum das das passieren wird, weil das einfach nur eine Abzockmasche ist um ängstlichen ahnungslosen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ich habe dieses Theater mit solchen Leuten schon zwei mal durchgemacht und nie kam etwas von einem Gericht.Nach spätestens 1 Jahr ist Schluss mit den Briefen.Selbst Inkassobüros geben nach einer Weile Ignorieren auf.
Und deshalb möchte ich noch eimal eindringlich auf mein vorheriges Posting hinweisen.
In den letzten 2 Jahren haben mehrere Bekannte das selbe Problem gehabt (ungefähr 6 Fälle) und alle haben auf mich gehört und niemand hat es bereut.Glaube mir und lehne Dich entspannt zurück.

Gruss HFO20051

LiahKatharina nicoleta „Rechtsanwalt Sven Schulze“
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Bin ebenfalls darauf reingefallen. Da ich aber zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses noch keine 18 war hab ich dem Herren Schulze eine Email geschrieben wo ich dies nochmal erklärt habe.

Als Antwort kam dann

Sehr geehrter Liah F .,

vielen Dank für Ihre Nachricht an die Rechtsanwaltskanzlei Schulze in Hamburg.

Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, wurden seitens der Zedentin schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der Zedentin anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

Obwohl die Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen regelmäßig durch die gesetzlichen Bestimmungen des BGB beschränkt ist und die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erst seine Wirksamkeit erfährt, wenn die Erziehungsberechtigten dem Vertragsverhältnis zustimmen, können auch die Erziehungsberechtigten auf Grund der Anschlusshaftung gemäß der Grundsätze über die Anscheinsvollmacht für die Handlungen Ihren minderjährigen Kinder haftbar gemacht werden, das ist meiner Ansicht nach hier der Fall.

Weiter sind wir der Meinung, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der Zedentin -als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kentnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht.

Nach alledem fordere ich Sie für den Fall, dass Sie gleichwohl minderjährig sein sollten,sich mit Ihren Eltern in Verbindung zu setzen und Ihnen darzulegen dass eine Pflicht zu Zahlung dieser Verbindlichkeit besteht.
Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie bzw. Ihre Erziehungsbrechtigten auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen



Crazy Eye LiahKatharina „Bin ebenfalls darauf reingefallen. Da ich aber zum Zeitpunkt des...“
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vergiß das, oder zeig ihn wegen nötigung an solange du verschaft dir hier weder Zugang zu material für "erwachsene"(in den Fall wäre die sicherung eh nicht ausreichend und er hätte strafen zu fürchten) und du darfst bei der Angabe deiner persönlichen Daten lügen(außer gegenüber beamten) wenn dies nicht in betrügerischer Absicht geschieht.

Da die preise aber in der Regel so schlecht deklariert sind, das angenommen werden muss das du nichts von den Vertrag wußtest ist auch eine Argumentation das du mit falschangaben eine leistung erschleichen willst für ihn unmöglich.

Mach dir keine Mühe und ignorier einfach seine Kontaktaufnahmen, schreib ihn nichts und lass ihn toben der kann nichts machen und das weiß er auch. Erst bei einen gerichtlichen mahnbescheid mußt du aktiv werden.

Edit: wenn du willst kannst ihn deswegen wegen Nötigung anzeigen, die erfolgsaussichten sind da auch sehr gering aber deutlich höher als bei seiner Argumentation und vielleicht versucht es ja mal einn Staatsanwalt auf die Tour gegen die.

Aragorn75 Crazy Eye „vergiß das, oder zeig ihn wegen nötigung an solange du verschaft dir hier...“
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Yeap, 100% Ack.
So wie CrazyEye schon schreibt, ignorier sämtliche Kontaktaufnahme seinerseits.

Schreiben kann er viel und Drohen auch. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eindrudelt, musst du ein Kreuz bei "Widersprechen" setzen und ihn innerhalb von 14 Tagen wieder zurück schicken. Da zählt dann auch wirklich die Frist und diese darf nicht versäumt werden.
Aber solange der nicht kommt (und das wird er nicht) leg dich entspannt zurück und vergess ihn.

Olaf19 Aragorn75 „Yeap, 100 Ack. So wie CrazyEye schon schreibt, ignorier sämtliche...“
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Weil es gerade so schön in den Kontext passt:
http://www.abzocknews.de/abgezockt-was-jetzt

Hatte Conqueror letzte Woche hier gepostet. Der Inhalt besteht weiterführenden Links, die alle nur erdenklichen Verhaltensmaßregeln im Detail beleuchten, darunter auch Möglichkeiten, um als Geschädigter selbst in die Offensive zu gehen - sofern man sich nicht damit zufrieden geben will, einfach nur seine Ruhe zu haben.

CU
Olaf