Es ist immer wieder dieselbe Scheiße :-((
Sorry für die Ausdrucksweise, aber das nervt total... nichts gegen dich Heinz, du kannst ja nichts dafür. Aber das Schema, das da abläuft, ist stereotyp das Gleiche:
Erst wird einem der Mund wässrig gemacht - neues Gerichtsurteil. Man ruft den Artikel auf und liest: Internetfähige PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig. Aha! Also diesmal tatsächlich ein neues Urteil?
Nein, ist es natürlich nicht. Man braucht nur weiterzulesen - und bei diesen Stichworten habe ich nach dem ersten Absatz Schluss gemacht:
- "...für einen für seine Berufsausübung genutzten internetfähigen Personalcomputer (PC)..."
- "...Gebührenpflicht für im häuslichen Arbeitszimmer befindliche Rechner..."
- "...für seine berufliche Tätigkeit als selbstständiger Informatiker..."
- also wieder mal "im Westen nichts Neues". Quintessenz dieses Urteils: Wenn ich einen PC beruflich nutze, ist er ein Arbeitsgerät. Nutze ich ihn privat, ist er ein "neuartiges Rundfunkgerät". Und diese "Logik" finde ich zum Kotzen!
CU
Olaf