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Rundfunkgebührenpflicht für PCs mal wieder...

gelöscht_84526 / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Es gibt mal wieder ein Urteil: Klick.

Wollte ich euch nicht vorenthalten. Ich bin mal gespannt, wann irgendein Gericht diesen Mist (Gebührenpflicht für sog. "Neuartige Empfangsgeräte") vollständig knickt!

Gruß
K.-H.

Olaf19 gelöscht_84526 „Rundfunkgebührenpflicht für PCs mal wieder...“
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Es ist immer wieder dieselbe Scheiße :-((

Sorry für die Ausdrucksweise, aber das nervt total... nichts gegen dich Heinz, du kannst ja nichts dafür. Aber das Schema, das da abläuft, ist stereotyp das Gleiche:

Erst wird einem der Mund wässrig gemacht - neues Gerichtsurteil. Man ruft den Artikel auf und liest: Internetfähige PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig. Aha! Also diesmal tatsächlich ein neues Urteil?

Nein, ist es natürlich nicht. Man braucht nur weiterzulesen - und bei diesen Stichworten habe ich nach dem ersten Absatz Schluss gemacht:

  • "...für einen für seine Berufsausübung genutzten internetfähigen Personalcomputer (PC)..."
  • "...Gebührenpflicht für im häuslichen Arbeitszimmer befindliche Rechner..."
  • "...für seine berufliche Tätigkeit als selbstständiger Informatiker..."
- also wieder mal "im Westen nichts Neues". Quintessenz dieses Urteils: Wenn ich einen PC beruflich nutze, ist er ein Arbeitsgerät. Nutze ich ihn privat, ist er ein "neuartiges Rundfunkgerät". Und diese "Logik" finde ich zum Kotzen!

CU
Olaf