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Rundfunkgebührenpflicht für PCs mal wieder...

gelöscht_84526 / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Es gibt mal wieder ein Urteil: Klick.

Wollte ich euch nicht vorenthalten. Ich bin mal gespannt, wann irgendein Gericht diesen Mist (Gebührenpflicht für sog. "Neuartige Empfangsgeräte") vollständig knickt!

Gruß
K.-H.

Olaf19 gelöscht_84526 „Rundfunkgebührenpflicht für PCs mal wieder...“
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Es ist immer wieder dieselbe Scheiße :-((

Sorry für die Ausdrucksweise, aber das nervt total... nichts gegen dich Heinz, du kannst ja nichts dafür. Aber das Schema, das da abläuft, ist stereotyp das Gleiche:

Erst wird einem der Mund wässrig gemacht - neues Gerichtsurteil. Man ruft den Artikel auf und liest: Internetfähige PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig. Aha! Also diesmal tatsächlich ein neues Urteil?

Nein, ist es natürlich nicht. Man braucht nur weiterzulesen - und bei diesen Stichworten habe ich nach dem ersten Absatz Schluss gemacht:

  • "...für einen für seine Berufsausübung genutzten internetfähigen Personalcomputer (PC)..."
  • "...Gebührenpflicht für im häuslichen Arbeitszimmer befindliche Rechner..."
  • "...für seine berufliche Tätigkeit als selbstständiger Informatiker..."
- also wieder mal "im Westen nichts Neues". Quintessenz dieses Urteils: Wenn ich einen PC beruflich nutze, ist er ein Arbeitsgerät. Nutze ich ihn privat, ist er ein "neuartiges Rundfunkgerät". Und diese "Logik" finde ich zum Kotzen!

CU
Olaf
PCM gelöscht_84526 „Rundfunkgebührenpflicht für PCs mal wieder...“
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Wessen persönliches Steckenpferd die GEZ ist möchte ich mal wissen...NICHT! ;)

Was nötigt den Verein eigentlich so eine Dauerwerbung zu veranstalten? Ob Rundfunk oder TV, ich kanns einfach nicht mehr hören... und die Art der Kampagnen ist ja mehr als lächerlich ausgeführt.