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Zeitarbeit und Überstunden

Olaf19 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Hatte heute gerade eine ganz interessante Unterhaltung mit einem Kollegen zum Thema Überstunden auf- und wieder abbauen, auszahlen lassen oder abbummeln. Irgendwie kamen wir dabei auch auf das Thema Zeitarbeit.

Auf den ersten Blick gelten für Zeitarbeiter diesbezüglich keine anderen Regeln als für andere Arbeitnehmer auch - Überstunden können abgefeiert oder ausgezahlt werden.

Jetzt aber wird es knifflig... und euer arbeitsrechtliches Know-How ist gefragt.

Nehmen wir einmal an, die Einsatz-Dienststelle eines ZA sagt nach ein, zwei Jahren, danke das war's, den Herrn X wollen wir hier ab morgen früh nicht mehr sehen. Dann muss die ZA-Firma fieberhaft nach einem neuen Einsatzort fahnden, denn der Arbeitnehmer bekommt ja weiterhin sein Geld, und dafür soll er etwas tun.

Was aber, wenn dieser Arbeitnehmer noch z.B. 40 Ü-Stunden auf seinem Zeitkonto hat? Werden die dann mit der Zeit verrechnet, die er untätig zuhause sitzt und auf einen neuen Einsatzort wartet? Oder bleiben die stehen?

Auf den ersten Blick scheint die erstere Variante plausibel, bei längerem Nachdenken auch wieder nicht.

Schließlich hätte der Arbeitnehmer sich diese Stunden ja beizeiten auszahlen lassen oder sie abbummeln können. Soll er nun dafür bestraft werden, dass er die Stunden gesammelt hat? Sollen andere Kollegen, die die Stunden irgendwie "verballert" haben, dafür belohnt werden?

Weiß jemand, wie das gesetzlich geregelt ist?

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 Nachtrag zu: „Zeitarbeit und Überstunden“
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Tag zusammen!

Ist ja'n Ding... ich hätte nicht gedacht, dass dieser Thread vor lauter Drogen überhaupt noch beachtet wird :-)

Das eigentliche Anliegen habe ich nicht so recht deutlich gemacht, glaube ich... es ging nicht um die Möglichkeit, sich Stunden auszahlen zu lassen oder sie abzubummeln - das geht eigentlich immer, jedenfalls habe ich noch von keinem der zeitarbeitenden Kollegen gehört, dass es da Schwierigkeiten gibt.

Es geht eher darum, was passiert mit den Stunden, wenn man freiwillig auf beide Möglichkeiten verzichtet hat - ist man dann gekniffen, wenn der Einsatz bei Arbeitgeber A endet und die ZA-Firma noch keinen Arbeitgeber B gefunden hat?

Nach dem was Fetzen schreibt, scheint es wohl so zu sein. Nach meinem Dafürhalten sollte das eher eine Frage des allgemeinen Arbeitsrechts als der einzelvertraglichen Regelung sein - welche im übrigen nie zu Lasten des schwächeren Vertragspartners, also des Arbeitnehmers ausfallen darf.

THX
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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