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Betrüger leider nicht zu fassen!

user_268037 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich bin leider auch auf eine Anzeige von Martina Bergmann (Sachsenkatze) hereingefallen. Sie (er?) bot ein Navi für ca 300,-- € an, darauf habe ich Ende 2007 mit ihr(ihm?) Kontakt aufgenommen und den Betrag auf das Konto eines Markus Grimm (angeblich der Verlobte) überwiesen. Danach war Funkstille und ich habe bnach einigem vergeblichen Warten auf die Ware Betrugsanzeige bei der Polizei erstattet. Der zuständige Beamte machte mir aber schon wenig Hoffnung auf Erfolg, da die Verfolgung der Person an die Polizei in Leipzig übergeben werde und damit von ihm nicht weiter beobachtet werde. Gleichzeitig übergab ich die Sache meinem Rechtanwalt, der über Umwege die Adresse des Markus Grimm herausfand und ihn entspechend wegen Rückgabe des Geldes anschrieb. Daraufhin überwies M.Grimm 50,--€ und bat um Ratenzahlung. Leider kam nach dieser Einmalrate nichts mehr, und M.Grimm war nicht mehr erreichbar. Ich habe mich daher entschlossen, meinen Verlust als "Lehrgeld" zu verbuchen, aber diese Betrügerin (diesen Betrüger soll der Blitz beim Sch......
treffen.

Olaf19 fbe „ Hat bei mir bis jetzt immer funktioniert. Aber wenn man sich von den...“
Optionen

Es sind ja nicht die Verkäufer - es ist die Plattform ebay, die das zwingend vorschreibt, und da verkaufen auch viele Privatleute.

Ein gewerblicher Händler kann mit nicht bezahlter Ware ganz anders umgehen, er kann die abschreiben, er kann es bei 1000 verkauften Artikeln viel eher verkraften, wenn bei den Käufern ein, zwei taube Nüsse dabei sind, er wird eine Anwaltskanzlei *regelmäßig* mit der Bearbeitung solcher Fälle beschäftigen, vielleicht sogar ein Inkasso-Büro. Für einen Privatanwender stelle ich es mir viel nervenaufreibender vor, dem Geld hinterherzulaufen - für den ist jeder Fall ein Einzelfall.

Noch etwas... auf den Knopf drücken und sagen "haben will", nur weil die Gier wieder größer war als das Gehirn, das kann jeder. Die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas passiert, halte ich für viel höher, als dass jemand aus Jux eine Artikelbeschreibung einstellt von einer Ware, die er gar nicht verkaufen will. Auch deswegen halte ich das ebay-Prinzip "erst die Überweisung, dann die Ware" für gerechtfertigt.

Bei Amazon hast du obendrein noch Käuferschutz, auch ohne diesen PayPal-Mist.

CU
Olaf