Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat die Klage einer Verwertungsgesellschaft abgewiesen, die Namen von illegalen Downloadern gefordert hatte.
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3931&Alias=wzo&cob=430932
Ziemlich gegen den allgemeinen Trend, nicht wahr?
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.605 Themen, 14.802 Beiträge
"Der OGH widersprach letztlich der Rechtsansicht der Vorinstanzen: Er berief sich dabei auf die ausdrückliche Löschungsverpflichtung der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Art. 6). Diese könnte zwar prinzipiell in Österreich durch eine nationale Bestimmung eingeschränkt werden, dies sei jedoch nicht der Fall."
Ösi müsste man sein ;)
Vorratsdatenspeicherung? Was ist das?
Da wird immer so getan, als würde man in Deutschland "nur" EU-Recht umsetzen, aber dann solche Alleingänge veranstalten.
Danke Herr SSchäuble.
Gruß
hugo