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Hugo20 Waldo311 „Raubkopien: Provider müssen keine Namen nennen!“
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"Der OGH widersprach letztlich der Rechtsansicht der Vorinstanzen: Er berief sich dabei auf die ausdrückliche Löschungsverpflichtung der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Art. 6). Diese könnte zwar prinzipiell in Österreich durch eine nationale Bestimmung eingeschränkt werden, dies sei jedoch nicht der Fall."

Ösi müsste man sein ;)

Vorratsdatenspeicherung? Was ist das?

Da wird immer so getan, als würde man in Deutschland "nur" EU-Recht umsetzen, aber dann solche Alleingänge veranstalten.

Danke Herr SSchäuble.

Gruß
hugo

„Autovertreter verkaufen Autos. Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Und Volksvertreter?“(Stanislav Teroylec, polnischer Aphoristiker)
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