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kds SirHenrythe3rd „ Er hat aber aus der Sicht der Rechtswissenschaftler damit vollkommen recht....“
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Natürlich kann man sich, was die Begrifflichkeiten angeht, vortrefflich in Haarspaltereien ergehen.

Aber darum geht/ging es mir nicht.

Fakt ist doch, dass es in bestimmten Fällen illegal ist, kopiergeschützte 'Werke' bei Umgehung des Kopierschutzes zu kopieren.

Da nützt auch die Flucht in juristische Semantik/Nomenklatur nichts!

Gruss,
kds

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