Hallo zusammen!
Wie nicht anders zu erwarten war, hat Intel gegen die Rekordstrafe i.H.v. 1,06 Mrd. Euro vor dem Europäischen Gerichtshof Einspruch eingelegt: http://www.golem.de/0907/68543.html
Ich finde, man kann als Außenstehender schwer etwas dazu sagen... wenn die Vorwürfe zutreffend sind, dann ist eine Bestrafung natürlich gerechtfertigt; welche Höhe angemessen ist, würde ich mir nicht zutrauen sinnvoll einschätzen zu können.
Eine marktbeherrschende Stellung allein ist ja noch nicht strafbar - wohl aber deren Ausnutzung mit den Mitteln des unlauteren Wettbewerbs.
CU
Olaf