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Ich bin erstaunt.....

gelöscht_137978 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

ich dachte immer, die Hamburger Richter sind die letzen Idioten auf Erden.

Die Karsruher BGH Richter haben nun das ganze getoppt. Betrug durch den BGH abgesegnet, ich fass es nicht. (Aktenzeichen BGH VIII ZR 205/08)

Zum Thema.

Wenn man eine Wohnung vermietet oder verkauft, kann man 10% der Wohnfläche nochmals draufschlagen, egal ob vorhanden oder nicht, es fällt laut BGH unter Bagatellfall und wird nicht verfolgt.

Also genauer. Ich will eine Wohnung kaufen, die hat echte 90 m³. Der Verkäufer gibt im Miet / Kaufvertrag aber 99 m³ an.
Wenn man nicht nachmisst und / oder eine Klausel im Kauf / Mietvertrag einbringt, "der Vermieter / Verkäufer versichert die wahrheitsgetreue Angabe der Größenverhältnisse der Wohnung", der guggt dumm aus der Wäsche.

Wir können davon ausgehen, das natürlich immer ausversehen 10% zuviel angegeben wird, ach sowas aber auch, das tut denen aber leid.

Infos gibt es da:

http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=baJp
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8114.htm
http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/288904

Ich bin überzeugt, wenn einer von diesen Dämlackel betrogen wird, dann dürfte wohl richtig Ärger anstehen. Mit fremdem Geld kann man ja recht locker umgehen.


Armes Deutschland, womit haben wir solche Knalltüten verdient?

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Yun Young Kim gelöscht_137978 „Ich bin erstaunt.....“
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Grundsätzlich magst Du zwar recht haben aber eigentlich fällt doch jemand, der eine Wohnung mietet oder besser noch kauft(!) ohne nachzumessen auch unter die von Dir hier gewählte Bezeichnung "Knalltüten".

Die Gerichte sind ohnhin überlastet und haben echt andere Sorgen, als sich mit den Leichtsinnigkeiten und Dummheiten einiger Leute rumzuschlagen - nen Zollstock gibt es bei den, in Deutschland ja nun reichlich vorhandenen, Baumärkten echt für "n Appel und n Ei", sogar diese Laser- oder Ultraschallmessgeräte kosten wenig genug, dass man (vor allem wenn man ne Wohnung kaufen(!) will) sich so etwas vielleicht leisten sollte (Man kann die Sachen ja hinterher weiterverkaufen).

Ferner sparen sich die Gerichte dank dieser BGH-Entscheidung Prozesse um solche Rangeleien, wo beispielsweise der Vermieter 2m misst, der Mieter aber nur 1.90m, weil er (übertrieben) die Scheuerleiste nicht zum Wohnraum zählt der so - die Deutschen rennen ja nunmal gern vors Gericht.

Also ich kann die Entscheidung des BGH echt nachvollziehen.

Seien wir dankbar, dass es zu der Zeit als Nachnamen noch nach Beruf gingen, keine Systemadministratoren gab!
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