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Ich bin erstaunt.....

gelöscht_137978 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

ich dachte immer, die Hamburger Richter sind die letzen Idioten auf Erden.

Die Karsruher BGH Richter haben nun das ganze getoppt. Betrug durch den BGH abgesegnet, ich fass es nicht. (Aktenzeichen BGH VIII ZR 205/08)

Zum Thema.

Wenn man eine Wohnung vermietet oder verkauft, kann man 10% der Wohnfläche nochmals draufschlagen, egal ob vorhanden oder nicht, es fällt laut BGH unter Bagatellfall und wird nicht verfolgt.

Also genauer. Ich will eine Wohnung kaufen, die hat echte 90 m³. Der Verkäufer gibt im Miet / Kaufvertrag aber 99 m³ an.
Wenn man nicht nachmisst und / oder eine Klausel im Kauf / Mietvertrag einbringt, "der Vermieter / Verkäufer versichert die wahrheitsgetreue Angabe der Größenverhältnisse der Wohnung", der guggt dumm aus der Wäsche.

Wir können davon ausgehen, das natürlich immer ausversehen 10% zuviel angegeben wird, ach sowas aber auch, das tut denen aber leid.

Infos gibt es da:

http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=baJp
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8114.htm
http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/288904

Ich bin überzeugt, wenn einer von diesen Dämlackel betrogen wird, dann dürfte wohl richtig Ärger anstehen. Mit fremdem Geld kann man ja recht locker umgehen.


Armes Deutschland, womit haben wir solche Knalltüten verdient?

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Yun Young Kim gelöscht_137978 „Ich bin erstaunt.....“
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Grundsätzlich magst Du zwar recht haben aber eigentlich fällt doch jemand, der eine Wohnung mietet oder besser noch kauft(!) ohne nachzumessen auch unter die von Dir hier gewählte Bezeichnung "Knalltüten".

Die Gerichte sind ohnhin überlastet und haben echt andere Sorgen, als sich mit den Leichtsinnigkeiten und Dummheiten einiger Leute rumzuschlagen - nen Zollstock gibt es bei den, in Deutschland ja nun reichlich vorhandenen, Baumärkten echt für "n Appel und n Ei", sogar diese Laser- oder Ultraschallmessgeräte kosten wenig genug, dass man (vor allem wenn man ne Wohnung kaufen(!) will) sich so etwas vielleicht leisten sollte (Man kann die Sachen ja hinterher weiterverkaufen).

Ferner sparen sich die Gerichte dank dieser BGH-Entscheidung Prozesse um solche Rangeleien, wo beispielsweise der Vermieter 2m misst, der Mieter aber nur 1.90m, weil er (übertrieben) die Scheuerleiste nicht zum Wohnraum zählt der so - die Deutschen rennen ja nunmal gern vors Gericht.

Also ich kann die Entscheidung des BGH echt nachvollziehen.

Seien wir dankbar, dass es zu der Zeit als Nachnamen noch nach Beruf gingen, keine Systemadministratoren gab!
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gelöscht_137978 Yun Young Kim „Grundsätzlich magst Du zwar recht haben aber eigentlich fällt doch jemand, der...“
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nun, sag das mal jemandem, der um sein Geld ringen muss. 10% für einem nicht existenden Raum zu bezahlen, dazu noch Nebenkosten, die auf die Wohnfläche umgelegt werden, da kommt was zusammen.

Was das Kleinkarierte betrifft. Nun, es gibt Fälle, da kann man fünfe gerade sein lassen, andere Fälle (soeiner hier) da ist das eher frech und nicht hinnehmbar.

Zum vergleich, wenn du Ware zum Beispiel Nahrung offen verkaufst, dann hast du auf dem Markt vor dem Befüllen die Verpackung auf die Waage zu legen und die Tara Taste zu drücken. Tust du das nicht, dann begehst du Betrug und musst, wenn du erwischt wirst, mit großen Problemen rechnen.

Also diese 2 Gramm Schälchen gefüllt mit Erdbeeren 250 Gramm können dir auf dem Mark Ärger einbringen. Dafür gibt es Leute, die dafür Märkte abklappern und dies kontrollieren. Nun, auch kleinkariert oder gerechtfertigt? Sind ja nur 2 Gramm bei 250 oder 500 Gramm Nutznahrung.

Zum nachmessen. Wenn ein Mieter eine Wohnung anmieten will, und er dann den Zollstock rausholen will zur Kontrolle, da bin ich dann gespannt, ob der Vermieter / Verwalter noch weiterspricht. Ich unterstelle mal, das dann der Termin recht schnell beendet ist. Das klingt alles so einfach.

Will ich eine Wohnung kaufen, würd ich sicher darauf bestehen, das die Daten auf echtheit geprüft und auch versichert werden. Das ich persönlich das nochmals nach geltende Gesetze (Dachschrägen mit lichter Höhe 1 Meter / 2 Meter, Balkone) prüfen würde, ist selbstredend.

Ich ärgere mich über diese Absegnung des BGH. Wenn jeder Vermieter 10 % bescheißt, dann ist das Diebstahl in großem Stil, eben keine Bagatelle mehr.

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Crazy Eye Yun Young Kim „Grundsätzlich magst Du zwar recht haben aber eigentlich fällt doch jemand, der...“
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Ferner sparen sich die Gerichte dank dieser BGH-Entscheidung Prozesse um solche Rangeleien, wo beispielsweise der Vermieter 2m misst, der Mieter aber nur 1.90m, weil er (übertrieben) die Scheuerleiste nicht zum Wohnraum zählt der so - die Deutschen rennen ja nunmal gern vors Gericht.

Entweder wohnst du in extrem kleinen Zimmern und schläfst in Stehen, oder du nutzt Zierleisten auf denen man locker gehen kann. 10% Abweichung sind eine ganze Menge, ich kann ja verstehen das man den Vermieter einen Gewissen Fehler zugestehen kann/sollte, aber 10% genauigkeit bekommt man hin wenn man in ein Zimmer geht und schätzt.

Zur aussage das es doch egal ist, da man sich vorher die Wohnung anguckt das ist sicherlich richtig. Allerdings ist es shcon ein verkaufsvorteil, wenn du einen ehrlichen Vermieter hast oder einen der auf seine Messungen 8% aufschlägt(etwas sicherheit muss sein) den wenn zwischen den Wohnungsbesichtungen 1-2 Wochen unterschied schaut man vielleicht doch auf die "nackten" Zahlen und unterdrückt den richtigeren Subjektiven Eindruck von der Wohnung.
Ein weiterer Nachteil für den ehrlichen Vermieter ist, wenn der großteil der anderen Vermieter ihre Wohnung um 10% größer anpreisen wird seine Wohnung vielleicht trotz einer tatsächlichen gleichen Wohnfläche nicht besichtigt da sie als "zu" klein befunden wird.
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Yun Young Kim Crazy Eye „ Entweder wohnst du in extrem kleinen Zimmern und schläfst in Stehen, oder du...“
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Das mit den 2m war nur als Beispiel gemeint.

Also ich bin in meinem Leben auch schon 3 mal umgezogen, jedesmal zur Miete. Niemals fand es ein Vermieter anstößig, wenn ich den Zollstock zum Messen mitgebracht habe. Bei Zweien kam es mit ner Abweichung von wenigen cm hin (kann ja auch ein Meßfehler bei mir gewesen sein), beim dritten mal fehlten 3 qm, wofür der Herr aber eine einleuchtende Erklärung hatte.

Ich gehe davon aus, dass das BGH-Urteil eben auch zur Schonung der Gerichte dienen soll. Wer nicht nachmisst ist an der Misere zumindest Mitschuld. Und es gibt noch genug andere und schlimmere Abzockereien, die sich wesentlich schwerer als durch bloßes Nachmessen verhindern lassen, so dass die Gerichte in Sachen Mietrecht schon genug an der Backe haben.

Pumbo hat darüberhinaus auch recht, man schaut sich die Immobilie vorher ja auch an und sollte dann schon ein Gefühl haben, ob einem der Preis passt. Und wenn ich nach ner Bude mit z.B. 70qm suche, schaue ich mir doch von 60qm bis 80qm eh alle an. Somit käme auch der ehrliche Vermieter zum Zuge.

Sicher gibt es da schwarze Schafe aber wie gesagt, hier lässt es sich einfach verhindern. Solche schäbigen Geier, die sämtliche Lücken und Grauzonen zur Abzocke ausnutzen gibt es leider überall. Oft hilft aber "Hirn an" und ein wenig Mut (z.B. zum Nachmessen) - das Leben ist kein Ponyhof ;)

Seien wir dankbar, dass es zu der Zeit als Nachnamen noch nach Beruf gingen, keine Systemadministratoren gab!
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Crazy Eye Yun Young Kim „Das mit den 2m war nur als Beispiel gemeint. Also ich bin in meinem Leben auch...“
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ich muß ganz ehrlich gestehen viel Erfahrung mit der Wohnungssuche habe ich nicht, aber als ich mit meiner WG ne Wohnung gesucht habe waren die in Frage kommenden Wohnungen meist überlaufen(wenig andere WG's), und da ging es dann auch viel um Sympathie bei den Vermieter. Da willst du dann auch keine unangenehmen fragen stellen, oder gleich als kleinlicher Mieter ankommen.

ich glaube nicht das uns eine Zollstock aktion die chanchen verbessert hätte, und wir sind insgesamt 4000km gefahren bis wir die Wohnung hatten(4 Wochenenden).

Dazu kommt noch der Werbe aspeckt, wenn du dauernd 10m² zu groß ausgeschilderte Wohnungen siehst, dann meldest dich vielleicht gar nicht bei der regulär ausgeschrieben da du denkst die ist zu klein.

Dazu kommen noch mietwohnungen mit femdauftrag, grade wenn du weitere Anreisen hast mietest du schonmal in Vorfeld anhand von Bildern oder über einen Makler der dir an telefon vertrauensseelig erscheint. Den einen Monat Hotel bevor man ins eine Wohnung komtm kann sich auch nicht jeder leisten, und da stört es dann gewaltig wenn die Leute lügen können bis sich die balken biegen.

Was ist daran so schlimm von Vermieter zu verlangen ordentlich zu messen, ich erwarte auch keine mm genaue Messung, aber 10% ist nicht mehr mit einer schludrigen messung zu erklären.

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Pumbo gelöscht_137978 „Ich bin erstaunt.....“
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Es sieht doch so aus:
Ich schaue mir erst mal 'ne Immobilie an. Gefällt die mir unter verschidensten Gesichtspunkten, dann wird gekauft/gemietet o.ä.. Da wird dazu ein Preis für den ganzen Sums genannt. Ist der für mich O.K., dann kommt der Vertrag zu stande.

Dabei ist es eigentlich egal, ob ich ganz korrekte Quadratmeter für tibetaninsche Öre miete oder eine ca.-Größenangabe für reelle Euronen bzw. ob's durch die rellen 10% weniger Wohnfläche damit dann die Quadratmetermiete virtuell um 10% steigt, da ich im Monat eh eine definierte Summe dafür hinlegen muß. Wenn für mich der Preis "für das Paket" stimmt, sollte alles O.K. sein (kauft ja auch keiner ein Auto nach cm-Gesamtlänge oder Kubikmeter Rauminhalt).

Anders sieht's aber aus, wenn Nebenkosten umlagemäßig auf Quadratmeter abgerechnet werden. Da muß die Sache stimmen (also nachmessen ist nie verkehrt) Aber so, wie ich das Urteil verstehe, bezieht es sich nur auf Miet- und Kaufvorgänge von Wohnungen und nicht auf Umlagen etc.

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