Hallo zusammen,
habe die Tage eine dicke NK-Nachzalung erhalten und werde mich daher mal näher mit der ganzen Thematik befassen müssen!
Abgesehen davon dass der Löwenanteil auf das Gas (Heizung) fällt, ist alles teurer geworden.
Ist es eigentlich normal, dass der Wohnungseigentümer / Verwaltung sämtliche Rechnungen bekommt und nur eine Übersicht zur NK-Abrechnung an den Mieter übermittelt? Meines Erachtens nach ja, nur was ist wenn man z.b. den Gasanbieter wechseln möchte? So wird bspw. Strom ja auch direkt über den Mieter abgewickelt. Inwiefern hat man überhaupt Einfluss darauf, an wen welche Rechnungen gerichtet werden, einfach nur um einen direkten und konkreten Überblick zu erhalten? Klar kann ich die div. Rechnungen beim Vermieter einsehen, frage nur nach der Vorgehensweise.
Zum Thema Heizung aber mal eine speziellere Frage:
Im Haus hat jede Partei einen eigenen Gaszähler. Allerdings wird der Heizverbrauch an diesen digitalen Meßgeräten pro Heizkörper (SMS-Übertragung) ermittelt. Vor dieser Moderniesierung wurde solche Röhrchen abgelesen. In welchem Bezug stehen denn nun der Gaszähler und die Ableseeinheiten zueinander? Kann es da nicht zu unterschiedlichen Verbrauchsanzeigen kommen? Wie stellt man sowas überhaupt fest? Am Gaszähler kann ich zwar verfolgen, wieviel kbm ich verbrauche aber wie bringe ich das in Korrelation zum Heizkörperanzeiger? Geht das überhaupt?
Warmwasser läuft übrigens über Strom.
Tja, das waren mal zwei eher grundsätzliche Fragen. Vielleicht könnt ihr mich da mal schlauer machen. :-)
Danke & Gruß
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Ähem, hab grad mal genau im Keller nachgesehen- sehe nur einen Haupt-Gaszähler. Demnach stellt die Verbrauchberechnung über die HZ-Messgeräte die einzige und somit auch zulässige Möglichkeit dar. Thermen gibts hier keine. WW wird durch UT-Tischgeräte erzeugt.
Bei der weiteren Prüfung der beiden letzten NK-Abrechungen stellte ich aber noch fest:
Für 2007 wurde auf mehr Personen (Schlüssel) umgelegt als 2008. Dabei hätte es Bewohner-bedingt eher andersrum sein müssen. Überhaupt ist die Zahl größer als die der Bewohner. Verstehe ich nicht. Dabei steht seit meinem Einzug eine Wohnung permanent leer. Selbst wenn man dafür 2 Pers. mitberechnen sollte (überhaupt zulässig- falls?), wird derzeit auf mehr Personen umgelegt als hier wohnen. Insofern aber doch eher von Vorteil für den einzelnen?
Ausserdem habe ich für die beiden letzten Jahre, den Grundsteuermeßbetrag für die Garage mitbezahlt, obwohl ich diese erst seit einem Jahr nutze (davor der Eigentümer selbst). Zählt eine vorhandene Garage schlicht mit, auch bei Nichtnutzungsmöglichkeit? Zwar habe ich dafür den davorliegenden Stellplatz benutzt aber ob man das so gleichsetzen kann?
Hab beim Vermieter/Eigentümer mal um Klärung angefragt und checke dann mal Gas-/Stromanbieterwechsel. Dennoch möchte ich gerne Eure Meinung hören. Erwarte natürlich keine verb. Rechtsauskunft ;-)
Danke & Gruß
