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Nebenkosten bei Miete

gelöscht_152402 / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen,

habe die Tage eine dicke NK-Nachzalung erhalten und werde mich daher mal näher mit der ganzen Thematik befassen müssen!

Abgesehen davon dass der Löwenanteil auf das Gas (Heizung) fällt, ist alles teurer geworden.

Ist es eigentlich normal, dass der Wohnungseigentümer / Verwaltung sämtliche Rechnungen bekommt und nur eine Übersicht zur NK-Abrechnung an den Mieter übermittelt? Meines Erachtens nach ja, nur was ist wenn man z.b. den Gasanbieter wechseln möchte? So wird bspw. Strom ja auch direkt über den Mieter abgewickelt. Inwiefern hat man überhaupt Einfluss darauf, an wen welche Rechnungen gerichtet werden, einfach nur um einen direkten und konkreten Überblick zu erhalten? Klar kann ich die div. Rechnungen beim Vermieter einsehen, frage nur nach der Vorgehensweise.

Zum Thema Heizung aber mal eine speziellere Frage:
Im Haus hat jede Partei einen eigenen Gaszähler. Allerdings wird der Heizverbrauch an diesen digitalen Meßgeräten pro Heizkörper (SMS-Übertragung) ermittelt. Vor dieser Moderniesierung wurde solche Röhrchen abgelesen. In welchem Bezug stehen denn nun der Gaszähler und die Ableseeinheiten zueinander? Kann es da nicht zu unterschiedlichen Verbrauchsanzeigen kommen? Wie stellt man sowas überhaupt fest? Am Gaszähler kann ich zwar verfolgen, wieviel kbm ich verbrauche aber wie bringe ich das in Korrelation zum Heizkörperanzeiger? Geht das überhaupt?
Warmwasser läuft übrigens über Strom.

Tja, das waren mal zwei eher grundsätzliche Fragen. Vielleicht könnt ihr mich da mal schlauer machen. :-)

Danke & Gruß

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neanderix gelöscht_152402 „Nebenkosten bei Miete“
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Zum Thema Heizung aber mal eine speziellere Frage:
Im Haus hat jede Partei einen eigenen Gaszähler. Allerdings wird der Heizverbrauch an diesen digitalen Meßgeräten pro Heizkörper (SMS-Übertragung) ermittelt.


Das deutet für mich darauf hin, dass ihr Zentralheizung habt, das Gas in den Wohnungen nur dem kochen dient. Gestärkt wird dieser 'Verdacht durch diese aussage:

Warmwasser läuft übrigens über Strom.

denn wenn ihr eine Therme in der Wohnung hättet, wäre Strom für WW ziemlich unsinnig.

Oder habt ihr etwa doch eine Gastherme in der wohnung?

Wenn letzteres, solltest du dich evtl. mal beim Mieterverein erkundigen, ob in dem Fall eine Abrechnung über die HMessgeräte an den Heizkörpern überhaupt zulässig ist - ist sie dann IMO nämlich eher nicht, aber: IANAL.

Am Gaszähler kann ich zwar verfolgen, wieviel kbm ich verbrauche aber wie bringe ich das in Korrelation zum Heizkörperanzeiger? Geht das überhaupt?

Gar nicht. Nein, geht nicht.


Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Max Payne neanderix „ Das deutet für mich darauf hin, dass ihr Zentralheizung habt, das Gas in den...“
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Wenn letzteres, solltest du dich evtl. mal beim Mieterverein erkundigen, ob in dem Fall eine Abrechnung über die HMessgeräte an den Heizkörpern überhaupt zulässig ist

Das wäre dann vor allem ziemlich sinnlos. Wenn es einen Gaszähler und eine Gastherme in der Wohnung gäbe, wäre ja der Gasverbrauch die einzig interessierende Größe.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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neanderix Max Payne „ Das wäre dann vor allem ziemlich sinnlos. Wenn es einen Gaszähler und eine...“
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@MaxPayne: Eben.

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Max Payne gelöscht_152402 „Nebenkosten bei Miete“
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The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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peterson gelöscht_152402 „Nebenkosten bei Miete“
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dann ist die Auswahl eines Stromanbieters von größter Wichtigkeit.

Ich habe schon 5 oder 6 Mal gewechselt.

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gelöscht_152402 peterson „Wenn Warmwasser über Strom läuft“
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Ähem, hab grad mal genau im Keller nachgesehen- sehe nur einen Haupt-Gaszähler. Demnach stellt die Verbrauchberechnung über die HZ-Messgeräte die einzige und somit auch zulässige Möglichkeit dar. Thermen gibts hier keine. WW wird durch UT-Tischgeräte erzeugt.

Bei der weiteren Prüfung der beiden letzten NK-Abrechungen stellte ich aber noch fest:
Für 2007 wurde auf mehr Personen (Schlüssel) umgelegt als 2008. Dabei hätte es Bewohner-bedingt eher andersrum sein müssen. Überhaupt ist die Zahl größer als die der Bewohner. Verstehe ich nicht. Dabei steht seit meinem Einzug eine Wohnung permanent leer. Selbst wenn man dafür 2 Pers. mitberechnen sollte (überhaupt zulässig- falls?), wird derzeit auf mehr Personen umgelegt als hier wohnen. Insofern aber doch eher von Vorteil für den einzelnen?

Ausserdem habe ich für die beiden letzten Jahre, den Grundsteuermeßbetrag für die Garage mitbezahlt, obwohl ich diese erst seit einem Jahr nutze (davor der Eigentümer selbst). Zählt eine vorhandene Garage schlicht mit, auch bei Nichtnutzungsmöglichkeit? Zwar habe ich dafür den davorliegenden Stellplatz benutzt aber ob man das so gleichsetzen kann?

Hab beim Vermieter/Eigentümer mal um Klärung angefragt und checke dann mal Gas-/Stromanbieterwechsel. Dennoch möchte ich gerne Eure Meinung hören. Erwarte natürlich keine verb. Rechtsauskunft ;-)

Danke & Gruß

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Joerg69 gelöscht_152402 „Ähem, hab grad mal genau im Keller nachgesehen- sehe nur einen...“
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Hallo Zucchero,

den Gasanbieter kannst Du nur als Zählerinhaber wechseln, d. h. bei Gasetagenheizung mit eigenem Zähler, nicht aber bei Zentralheizung.

Wie hast Du gemerkt, daß Du für die Garage Grundsteuer zahlst?

Zahlst Du für die Garage einen Pauschalbetrag an Miete oder auch eine Nebenkostenvorauszahlung? Was steht im Garagenvertrag bzgl. Nebenkosten? Wenn da nix drinsteht, sind die NK mit der Miete pauschal abgegolten.


Viele Grüße von Jörg
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