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gerhard38 REPI „ Falls Du lesen kannst, dies habe ich bereits geschrieben, nämlich an den...“
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wir betrachten doch nur das Strafmaßverhältniss zwischen Kapitalverbrechen und eben Verbrechen gegen Menschen bei uns jetzt (im Kapitalismus eben)
Da wäre es schön, wenn du dafür einen Beweis vorlegen könntest (das Strafgesetzbuch wäre eine vertrauenswürdige Quelle).

Abgesehen davon hege ich den starken Verdacht, dass du Strafe mit Schadenersatz verwechselst. Um bei deinem Vergleich zu bleiben: Stiehl einmal ein Kind (Kidnapping) und stiehl einmal ein Auto - und dann vergleiche die Strafen, die es dafür gibt.

Wenn von deinem Haus, das einwandfrei gewartet ist, ein Sturm einen Dachziegel losreißt und dieser ein Auto zertrümmert, und du sollst den Schaden wieder gut machen, dann wirst du in keiner Weise bestraft, aber dennoch musst du Schadenersatz leisten - und das kann teuer werden, und daher ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Wenn du hingegen vorsätzlich mit Hilfe eines Dachziegels ein Auto beschädigst, dann bekommst du - falls man dich erwischt und man dir die Absicht nachweisen kann - neben dem Schadenersatz (der eben keine Strafe ist) auch eine Strafe wegen mutwilliger / böswilliger Sachbeschädigung. Die Höhe _dieser_ Strafe ist mit Garantie geringer, als würdest du mit dem Dachziegel nicht ein Auto, sondern direkt und vorsätzlich einen Menschen beschädigen (verletzen, verstümmeln, ...). Dass der Schaden am Auto unter Umständen teurer ist wie der Schaden an einem Menschen (Krankenhauskosten, Schmerzensgeld), hängt vom Ausmaß des Schadens ab, und das wird üblicherweise in einem Zivilprozess (losgelöst vom Strafprozess, bei dem nur das schuldhafte Verhalten abgeklärt wird) abgehandelt.

Gruß, Gerhard
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