Hi Nettineu,
zu deiner Formulierung: "da der Käufer nicht auf sein Recht gepocht hat" lässt sich nur anmerken - es wäre eben nicht sein Recht gewesen.
Im Zivilrecht sind Kauf- u.a. -Verträge unter Umständen anfechtbar. Neben Klassikern wie "Arglistige Täuschung" zählt zu den Anfechtungsgründen u.a. auch der "Irrtum in der Erklärung". Wenn jemand via Tippfehler 1000 Stück statt der gewünschten 100 bestellt, dann ist er keineswegs dazu verdonnert, 1000 Stück abzunehmen. Das ist letzten Endes auch immer eine Frage der Plausibilität.
Wenn es offensichtlich ist, dass du dich als Verkäufer bei der Preisangabe um den Faktor 10 vertan hast, dann kann der Käufer nicht auf seinen "Spottpreis"pochen. Er kann es versuchen, aber ich behaupte, vor Gericht würde er damit normalerweise nicht durchkommen.
CU
Olaf