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News: Hausdurchsuchung wegen Upload

Alarmstufe Rot für Rapidshare-Teilnehmer

Redaktion / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit die klassischen Tauschbörsen wie Emule und Bittorrent zunehmend von der Medienindustrie überwacht werden und sich Abmahnungen häufen, haben sich viele Daten-Tauscher zu alternativen System zurückgezogen, die vermeintlich sicherer sind. Beliebt sind jetzt vor allem das Usenet und Download-Dienste wie Rapidshare. Im Fall von Rapidshare meldet gulli.com jetzt Alarmstufe Rot.

Kürzlich wurden im Rahmen einer Hausdurchsuchung die Rechner eines Download-Dienst-Nutzers beschlagnahmt. Der hat angeblich das Metallica-Album "Death Magnetic", einen Tag vor dessen offiziellen Verkaufsstart, bei Rapidshare hochgeladen. Zudem hat der Uploader - wie üblich in der Rapidshare-Szene - den Link zum Download in diversen Foren und auf Webseiten veröffentlicht. Jetzt steht die Frage im Raum, wie die Staatsanwaltschaft die echte Adresse des Uploaders rauskriegen konnte.

Generell lässt sich diese nur über die IP-Adresse ermitteln und IP-Adressen von Downloadern/Uploadern sind eigentlich nur den Rapidshare-Betreibern bekannt. Gulli.com spekulierte zunächst, dass die IP-Adresse von Seiten abgegriffen wurde, auf denen der Uploader den Link zum Rapidshare-Download platziert hat. Laut Angabe des Uploaders ist die Zeitangabe auf dem Hausdurchsuchungsbeschluss allerdings identisch mit jenem, als er das Album bei Rapidshare einstellt.

Gulli.com wurde inzwischen auch eine Email des Rapidshare-Supports zugespielt. Darin teilt Rapidshare mit, dass man gesetzlich verpflichtet sei, IP-Adressen auf Anfrage herauszugeben. Gulli.com geht davon aus, dass Rapidshare die IP-Adresse herausgegeben hat, diese dann beim Internet-Anbieter weiterverfolgt wurde. Bis zum Ermitteln der echten Adresse des Uploads sind dabei schätzungsweise nur knapp 3 Tage vergangen. Gullis Versuche von Rapidshare eine Stellungsnahme zu kriegen, waren bislang vergeblich.

Michael Nickles meint: Download-Dienste wie Rapidshare loggen nicht nur Uploads sondern auch Downloads - und auch der Download urheberrechtlich geschützter Daten ist strafbar. Natürlich leben die "Download-Dienste" von Uploader, die "interessante" Inhalte einstellen.

Sollte sich rausstellen, dass Rapidshare tatsächlich die IP-Adressen seiner Teilnehmer rausgibt, dann bedeutet dies zwangsläufig das Aus für derlei Datei-Hosting-Dienste. Aktuell kann von einer Nutzung von Rapidshare nur abgeraten werden.

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Starfly hannes43 „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Genau diesen Spruch bekommst du sofort...“
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"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" - wird imho gerne falsch verwendet, denn Unwissenheit schützt in den meisten Fällen eben doch vor Strafe,.. meinem Eindruck nach sogar besonders oft dort wo einem auch dieser Satz gesagt wird ;o) Was jetzt nicht heißen soll dass es in diesem Fall falsch sein muss, bin kein Jurist =)

Zitat von Levay (wer-weiss-was):
"In dieser Allgemeinheit stimmt das natürlich nicht: Unwissenheit kann sehr wohl vor Strafe schützen. Und das gilt ganz besonders in Fällen wie diesem, denn zur Strafbarkeit gehört Vorsatz (§ 15 StGB), und wer einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört ("Dies ist Falschgeld"), der handelt nicht vorsätzlich (§ 16 StGB)."

Gut, ich bin kein Jurist und habe keine Ahnung wie das denn anwendbar ist, aber wenn ich einen Trailer runterlade und später merke es war garkein Trailer und ich löschte ihn, was kann man mir denn vorwerfen?

Zum Topic: Blöde Sache für die One-click-Hoster wenn man dort seine mh Anonymität oder besser Unerreichbarkeit verliert werden die sicherlich eingehen. Ich glaube früher oder später, besonders mit steigender Bandbreite, werden sich die neuen P2P-Systeme, die ähnlich vor TOR funktionieren, mal durchsetzen. Den One-Click-Hostern fällt dann bestimmt auch eine Möglichkeit ein, über ein ähnliches, aber servergestütztes (und durch den dadurch enstehenden Geschwindigkeitszuwachs erst attraktives) System Geld zu verdienen.

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