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News: Hausdurchsuchung wegen Upload

Alarmstufe Rot für Rapidshare-Teilnehmer

Redaktion / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit die klassischen Tauschbörsen wie Emule und Bittorrent zunehmend von der Medienindustrie überwacht werden und sich Abmahnungen häufen, haben sich viele Daten-Tauscher zu alternativen System zurückgezogen, die vermeintlich sicherer sind. Beliebt sind jetzt vor allem das Usenet und Download-Dienste wie Rapidshare. Im Fall von Rapidshare meldet gulli.com jetzt Alarmstufe Rot.

Kürzlich wurden im Rahmen einer Hausdurchsuchung die Rechner eines Download-Dienst-Nutzers beschlagnahmt. Der hat angeblich das Metallica-Album "Death Magnetic", einen Tag vor dessen offiziellen Verkaufsstart, bei Rapidshare hochgeladen. Zudem hat der Uploader - wie üblich in der Rapidshare-Szene - den Link zum Download in diversen Foren und auf Webseiten veröffentlicht. Jetzt steht die Frage im Raum, wie die Staatsanwaltschaft die echte Adresse des Uploaders rauskriegen konnte.

Generell lässt sich diese nur über die IP-Adresse ermitteln und IP-Adressen von Downloadern/Uploadern sind eigentlich nur den Rapidshare-Betreibern bekannt. Gulli.com spekulierte zunächst, dass die IP-Adresse von Seiten abgegriffen wurde, auf denen der Uploader den Link zum Rapidshare-Download platziert hat. Laut Angabe des Uploaders ist die Zeitangabe auf dem Hausdurchsuchungsbeschluss allerdings identisch mit jenem, als er das Album bei Rapidshare einstellt.

Gulli.com wurde inzwischen auch eine Email des Rapidshare-Supports zugespielt. Darin teilt Rapidshare mit, dass man gesetzlich verpflichtet sei, IP-Adressen auf Anfrage herauszugeben. Gulli.com geht davon aus, dass Rapidshare die IP-Adresse herausgegeben hat, diese dann beim Internet-Anbieter weiterverfolgt wurde. Bis zum Ermitteln der echten Adresse des Uploads sind dabei schätzungsweise nur knapp 3 Tage vergangen. Gullis Versuche von Rapidshare eine Stellungsnahme zu kriegen, waren bislang vergeblich.

Michael Nickles meint: Download-Dienste wie Rapidshare loggen nicht nur Uploads sondern auch Downloads - und auch der Download urheberrechtlich geschützter Daten ist strafbar. Natürlich leben die "Download-Dienste" von Uploader, die "interessante" Inhalte einstellen.

Sollte sich rausstellen, dass Rapidshare tatsächlich die IP-Adressen seiner Teilnehmer rausgibt, dann bedeutet dies zwangsläufig das Aus für derlei Datei-Hosting-Dienste. Aktuell kann von einer Nutzung von Rapidshare nur abgeraten werden.

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hannes43 neanderix „ Ob es einen Straftatbestand erfüllt weiss ich nicht, unabhängig davon ist es...“
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Mein Gott das ist doch jetzt wurscht, erlaubt hin oder her, im Grunde ist es verboten, was wird hier so naiv drüber geredet.
Es geht doch einzig und allein darum ob die IP herausgegeben wurde oder nicht!
Das ist ne Sauerei und eigentlich nur durch verpetzen der DL-Links möglich, dass geht in diversen Foren rum. Es wird nämlich verdammt viel gelöscht in letzter Zeit bei Rapid.com.
Und das geht ja nur durch verpetzen der Links.
Denn Rapid selbst kann nicht feststellen was da auf den Servern liegt, die Daten sind verschlüsselt, Passwortgeschützt, da wird sich keiner die Zeit nehmen können das auf eigene Faust bei Millionen Daten zu überprüfen (Entschlüsseln usw.)

Kommt es wirklich dazu hat das ein jehes Ende mit den Hostern (Eigentor) und tschüüüüss...

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