Hallo zusammen!
Der besseren Abgrenzung halber - hier geht es einmal nicht um das viel zitierte Urheberrecht, sondern um Leistungsschutzrechte, zu deutsch: Um die Rechte der "ausübenden", nicht "schreibenden" Musiker: http://www.golem.de/0903/66196.html
Ich stelle mich zwar in Diskussionen gern auf die Seite der Kreativen, hier aber muss ich zugeben, dass ich es gut fände, wenn die 50-Jahre-Frist nicht verlängert wird. Irgendwann muss eine einmal erbrachte Leistung abgegolten sein. 70 oder gar 95 Jahre finde ich schlicht absurd - dann haben ja nur noch die Erben des einstigen musikalischen Leistungserbringers etwas davon. 50 Jahre sind IMHO ein guter Kompromiss.
Eine kitzlige Rechtsfrage geht mir gerade durch den Kopf: Nehmen wir an, ein Musiker arbeitet viel mit Samples von alten Aufnahmen vor 1959, also > 50 Jahre. Nehmen wir an, die Schutzfrist verlängert sich tatsächlich - was passiert dann mit seinen Aufnahmen, sofern diese vor(!) der Gesetzesänderung veröffentlicht worden sind? Müssen die dann eingestampft werden?
CU
Olaf
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