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Leistungsschutzrechte: keine Verlängerung der 50 Jahre-Frist

Olaf19 / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Der besseren Abgrenzung halber - hier geht es einmal nicht um das viel zitierte Urheberrecht, sondern um Leistungsschutzrechte, zu deutsch: Um die Rechte der "ausübenden", nicht "schreibenden" Musiker: http://www.golem.de/0903/66196.html

Ich stelle mich zwar in Diskussionen gern auf die Seite der Kreativen, hier aber muss ich zugeben, dass ich es gut fände, wenn die 50-Jahre-Frist nicht verlängert wird. Irgendwann muss eine einmal erbrachte Leistung abgegolten sein. 70 oder gar 95 Jahre finde ich schlicht absurd - dann haben ja nur noch die Erben des einstigen musikalischen Leistungserbringers etwas davon. 50 Jahre sind IMHO ein guter Kompromiss.

Eine kitzlige Rechtsfrage geht mir gerade durch den Kopf: Nehmen wir an, ein Musiker arbeitet viel mit Samples von alten Aufnahmen vor 1959, also > 50 Jahre. Nehmen wir an, die Schutzfrist verlängert sich tatsächlich - was passiert dann mit seinen Aufnahmen, sofern diese vor(!) der Gesetzesänderung veröffentlicht worden sind? Müssen die dann eingestampft werden?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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