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Leistungsschutzrechte: keine Verlängerung der 50 Jahre-Frist

Olaf19 / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Der besseren Abgrenzung halber - hier geht es einmal nicht um das viel zitierte Urheberrecht, sondern um Leistungsschutzrechte, zu deutsch: Um die Rechte der "ausübenden", nicht "schreibenden" Musiker: http://www.golem.de/0903/66196.html

Ich stelle mich zwar in Diskussionen gern auf die Seite der Kreativen, hier aber muss ich zugeben, dass ich es gut fände, wenn die 50-Jahre-Frist nicht verlängert wird. Irgendwann muss eine einmal erbrachte Leistung abgegolten sein. 70 oder gar 95 Jahre finde ich schlicht absurd - dann haben ja nur noch die Erben des einstigen musikalischen Leistungserbringers etwas davon. 50 Jahre sind IMHO ein guter Kompromiss.

Eine kitzlige Rechtsfrage geht mir gerade durch den Kopf: Nehmen wir an, ein Musiker arbeitet viel mit Samples von alten Aufnahmen vor 1959, also > 50 Jahre. Nehmen wir an, die Schutzfrist verlängert sich tatsächlich - was passiert dann mit seinen Aufnahmen, sofern diese vor(!) der Gesetzesänderung veröffentlicht worden sind? Müssen die dann eingestampft werden?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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KarstenW Olaf19 „Leistungsschutzrechte: keine Verlängerung der 50 Jahre-Frist“
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Dieses Urherberrecht oder Leistungschutzrecht (egal wie immer man das bezeichnen mag ) ist Müll. In der Musik haben sich viele Musiker bei altem Material bedient. Das war schon immer so.
Was wären die Rolling Stones oder Eric Clapton ohne einen Bluesmusiker wie Robert Johnson ?
Oder was wäre Bob Dylan ohne Woody Guthrie ?
Robert Johnson, Leadbelly und Woody Guthrie sind bettelarm gestorben und haben überhaupt nicht den Erfolg gehabt, den sie eigentlich verdient hätten.
Diese Musiker haben doch überall Musik geborgt. Das wurde schon immer so gemacht, ob beim Folk, Blues oder Jazz.
Davon lebt auch die Musikindustrie . Also sollen die sich nicht so kleinlich geben mit irgendwelchen Kopien.







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Olaf19 KarstenW „Dieses Urherberrecht oder Leistungschutzrecht egal wie immer man das bezeichnen...“
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Das ist eben nicht egal, wie man das bezeichnen mag. Ein Interpret hat kein Urheberrecht und ein Komponist kein Leistungsschutzrecht - das sind unterschiedliche Dinge und dafür gibt es auch unterschiedliche Bezeichnungen.

Wenn sich jemand "bei altem Material bedient", muss er eben den Komponisten an seinen Tantiemen beteiligen. Nur weil irgendwelchen verschnarchten unkreativen Klampfen-Fuzzis die Ideen für ihre verkalkte Altherrenmusik ausgehen, sind nicht gleich alle Urheber- und Leistungsschutzrechte für die Tonne...

Ich weiß schon, warum ich keinen Folk oder Blues höre *g*... das mit Jazz in einem Atemzug zu nennen, ist wahrlich ein guter Witz.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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