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News: Katja Günther verschärft Mahnungen

Abzocke im Internet wird brutaler

Redaktion / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt in einer aktuellen Pressemitteilung (siehe Münchner Anwältin beantragt echte Mahnbescheide) vor einer Mahnbescheid-Welle der Münchener Anwältin Katja Günther. Die verschickt aktuell zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Fa. Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen.

"Dies ist eine neue ‚Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern", so das Urteil von Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.

Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Denn: bei diesem gerichtlichen Mahnverfahrens prüft das Gericht nicht, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Die Prüfung findet ausschließlich formal statt.

Danach erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird. Wer so einen Bescheid kriegt hat nur noch eine Chance: unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Nur dann ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht.

In den letzten Monaten haben zahlreiche Internetnutzer nach harmlosen Anmeldungen bei verschiedenen Internetseiten eine böse Überraschung erlebt: Dubiose Anbieter schickten kurze Zeit später Rechnungen und behaupteten, es liege ein rechtskräftiger Vertrag vor. In den meisten Fällen ist aber überhaupt kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dennoch lassen unseriöse Anbieter nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Um den Druck zu erhöhen, setzten sie bislang vor allem Inkasso- und Anwaltsbüros ein.

"Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist", so Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale.

WARUM Stefan40
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Diese Frage mit der Berufsehre (obs die noch gibt ?) kann ja wohl klar mit "Nein !" beantwortet werden. Auch im Fall der mit der "kaiserlichen Rechtsprechung" befassten Richterin Daniela Soundso, die sich ihre zusätzlichen Brötchen ganz klar auf der "volksabgewandten" Seite organisiert, stellt sich weniger die Frage nach der Berufsehre als viel mehr die der Gesinnung. Zum Ausverkauf steht da natürlich nur der Ermessensspielraum. Sonst wäre es ja zu einfach, diese "Dame" wegen Rechtsbrüchen vom Amt zu entfernen. Aber so wie sie haben sich nur Allzuviele verkauft. Ob man nun Tiere quält mit dem "Argument", man müsse doch seine Familie versorgen oder Studenten zusammenknüppelt, die gegen den Staatsbesuch irgendeines afrikanischen Massenschlächters protestieren, weils der Diensteid erfordert, es ist doch immer das Gleiche.

"Hauptsache, mir gehts gut" und "Es wurde doch so angeordnet" - so ists immer gewesen und ich befürchte stark, so wirds auch immer sein. Zivilcourage war schon immer selten und gedankt wirds auch meistens nicht.

Ich selbst habe in einer psy. Klinik mal einen der dort stationierten "Pfleger" gefragt, was er denn tun würde, wenn er morgens zur Schicht käme und auf seinem Schreibtisch läge eine Anweisung, alle Patienten des oberen Gangs "abzuspritzen" und Krakel drunter, den man mit etwas Phantasie für den des Stationsarztes halten könnte ? Der Mann, gute 50-60 Jahre alt, aus der dortigen ländlichen Gegend stammend, nicht allzu helle (entschuldigung !) und mit tiefrotem Gesicht, von jahrelangem Alkoholexzess gezeichnet, gab zur Antwort: "Ei, wenns der Herr Doktor doch angeordnet hat." Wohlgemerkt, ein Pfleger und KEIN Insasse !!!

Man denke sich sein Teil. Die Klinik verfügt übrigens über eine eigene Gedenkstätte bzgl. der Euthanasie von 14000 Kindern und Patienten aus unserer braunen Herrschaftszeit. Meine Frage stellte ich aber 1986 !!

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