Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Katja Günther verschärft Mahnungen

Abzocke im Internet wird brutaler

Redaktion / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt in einer aktuellen Pressemitteilung (siehe Münchner Anwältin beantragt echte Mahnbescheide) vor einer Mahnbescheid-Welle der Münchener Anwältin Katja Günther. Die verschickt aktuell zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Fa. Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen.

"Dies ist eine neue ‚Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern", so das Urteil von Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.

Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Denn: bei diesem gerichtlichen Mahnverfahrens prüft das Gericht nicht, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Die Prüfung findet ausschließlich formal statt.

Danach erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird. Wer so einen Bescheid kriegt hat nur noch eine Chance: unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Nur dann ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht.

In den letzten Monaten haben zahlreiche Internetnutzer nach harmlosen Anmeldungen bei verschiedenen Internetseiten eine böse Überraschung erlebt: Dubiose Anbieter schickten kurze Zeit später Rechnungen und behaupteten, es liege ein rechtskräftiger Vertrag vor. In den meisten Fällen ist aber überhaupt kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dennoch lassen unseriöse Anbieter nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Um den Druck zu erhöhen, setzten sie bislang vor allem Inkasso- und Anwaltsbüros ein.

"Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist", so Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale.

hdv00 Redaktion „Abzocke im Internet wird brutaler“
Optionen

Wen es interessiert:
Hier mal ein typischer Ablauf, aber keiner macht etwas.
Die Unfähigkeit unseres Rechtswesens als auch die Trägheit der Staatsanwaltschaft erscheint mir nicht besser als Guenther.

MfG hdv00
----------------------------------------------------------------------------------
Von: hdv00
Gesendet: Sonntag, 22. Februar 2009 11:35
An: 'Poststelle, StA München I'
Betreff: AW: Anfrage wegen RAin Günther
Wichtigkeit: Hoch
Vertraulichkeit: Persönlich

Sehr geehrte Staatsanwaltschaft München I,

was unternehmen Sie eigentlich wirklich, also real gegen diese Versuche der Abzocke ?
Trotz unfangreicher Berichte im Fernsehen, in den Medien, wo auch immer, ja sogar von den Gerichten, siehe http://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=842,
gibt es Urteile, aber bei Ihnen macht RAin Guenther munter weiter !

Siehe anschließende Mail:

Anwaltliche Mahnung / AZ 1247546

Received: from mailin05.aul.t-online.de (mailin05.aul.t-online.de
[172.20.27.44])by mhead506 with LMTP;Wed, 18 Feb 2009 14:20:53 +0100

Sehr geehrte(r) Herr/Frau xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx,

wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden,
da sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.

Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von mir als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Ich werde diesen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

-------------------------------------------------

Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://xx.xxx.x.xxx/?dc=yyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyy

-------------------------------------------------

Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen, richten Sie ihre E-Mail
bitte an ratenzahlung@strafrecht-guenther.de

Hochachtungsvoll

Katja Günther
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Günther
Brienner Str. 44
D-80333 München


________________________________________
Von: Poststelle, StA München I [mailto:Poststelle@sta-m1.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 28. Oktober 2008 09:23
An: hdv00 Betreff: WG: Anfrage wegen RAin Günther
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

auftragsgemäß wird Ihnen mitgeteilt, dass bei der Staatsanwaltschaft München I
ein Ermittlungsverfahren mit zahlreichen Strafanzeigen bereits anhängig ist.
Es wird anheim gestellt, ob Ihrerseits ebenfalls Strafanzeige gestellt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Eigner
Amtsinspektorin
_________________________
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München



________________________________________
Von: hdv00
Gesendet: Montag, 27. Oktober 2008 13:08
An: Poststelle, StA München I
Betreff: Anfrage wegen RAin Günther
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,

ich habe nachfolgende E-Mail der RAin Günther bekommen.

Ich möchte daher anfragen, um es Sinn macht gegen die RAin Günther Strafanzeige wegen
versuchter Nötigung zu stellen?

Danke für eine Antwort

Mit freundlichen Grüßen


hdv00
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: mail@ra-guenther-muenchen.de [mailto:mail@ra-guenther-muenchen.de]
Gesendet: Mittwoch, 1. Oktober 2008 21:35
An: hdv00
Betreff: Anwaltliche Mahnung / AZ 1247546

Sehr geehrte(r) Herr/Frau xxxxxxxxxxxxxx,

wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden,
da sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.

Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.

Dies wird von mir als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Ich werde diesen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

-------------------------------------------------

Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://www.strafrechtguenther.de/?dc=xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
-------------------------------------------------

Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen,
richten sie ihre E-Mail bitte an

ratenzahlung@strafrecht-guenther.de

Hochachtungsvoll

Katja Günther
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Günther
Brienner Str. 44 / D-80333 München

diese Adresse gibt es laut www.rotglut.org gar nicht mehr.

WARUM Stefan40