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wie sollte man sich verhalten, wenn man

pet8 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

eine Mahnung von den Bauernfängern www.opendownload.de im Briefkasten vorgefunden hat? Mit einer Mail-Adresse die wir überall angeben, wenn es erforderlichen ist haben wir eine Rechnung und eine Mahnung zusammen von denen erhalten. Wir Waren nie auf www.opendownload.de und sind nichts eingegangen! Diese Gauner fischen wo das Netz nach Maul-Adressen das Netz ab.

Gruß

pet8

REPI Max Payne „ Das ist ja hochinteressant - hast Du dafür Quellenangaben? Wenn die...“
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Der einzige Punkt, an dem man Anbieter wie opendownload und ähnliche packen kann, ist der diskrete Umgang mit den entstehenden Kosten.

Die Widerrufsbelehrung muss in einer druckbaren Textform dem Vertragspartner übergeben werden. Eine e-Mail ist ausreichend, jedoch nicht, wenn die Widerrufsbelehrung nur auf der Internetseite des Anbietes veröffentlicht wird und dann ggf. nur mit Lupe lesbar oder fast weiße Schrift auf weißem Grund.


Nach § 355 BGB ist ein Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher mittels einer Widerrufsbelehrung über dieses Recht und die Folgen der Ausübung aufzuklären. Erst mit dem Zugang (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die Widerrufsfrist in Gang. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht nicht oder nicht vollständig nach, kann sich der Verbraucher von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung wieder lösen.


http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsbelehrung