eine Mahnung von den Bauernfängern www.opendownload.de im Briefkasten vorgefunden hat? Mit einer Mail-Adresse die wir überall angeben, wenn es erforderlichen ist haben wir eine Rechnung und eine Mahnung zusammen von denen erhalten. Wir Waren nie auf www.opendownload.de und sind nichts eingegangen! Diese Gauner fischen wo das Netz nach Maul-Adressen das Netz ab.
Gruß
pet8
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Strafanzeige wegen versuchten Betruges bzw. Erpressung erstatten. Dieses Pack gehört in den Knast und ohne Anzeigen passiert strafrechtlich nie was.
Um Anzeige zu erstatten, brauchst du erst gar nicht das Haus zu verlassen, das geht auch Online: https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html
In der Zwischenzeit gilt: Nicht reagieren, erst dann, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Diesem muß unbedingt und ausnahmslos widersprochen werden, ansonsten kannst du zu Zahlungen verdonnert werden, für die im Grunde überhaupt keinerlei Ansprüche bestehen. Aber das ist wirklich das Einzige, worauf du reagieren solltest und mußt.
Anzeige solltest du aber auf alle Fälle erstatten.
Gruß
Jürgen
Ein Kunde von uns rief mich vor 2 Wochen wegen genau dem selben an. Das sind Betrüger und ich kann dem Vorposter nur ABSOLUT zustimmen.
Lass dich nicht einschüchtern, sondern gehe dagegen vor. Und der Punkt mit dem Mahnbescheid ist fundamental wichtig!!
Grüße
Hewal
Mich würde da noch interessieren, wie der Zusammenhang zwischen Mailadresse und Postadresse hergestellt werden konnte. Bist Du sicher, dass niemand auf deren Seite die Daten eingegeben hat?
Im Zweifelsfall einfach nicht reagieren, das hört nach ein paar immer wüster werdenden Drohungen von selber auf.
Hallo Max Payne,
man muss sich auf der Seite registrieren um downloaden zu können - und zwar mit der Kompletten Adresse.
Grüße
Hewal
Das ist mir bekannt. Nur schreibt pet8
Wir Waren nie auf www.opendownload.de und sind nichts eingegangen!
Diese Daten können ja nun auch von jedem Dritten eingegeben werden und ausserdem geistern ja wohl genug Datensätze von fast allen Bundersbürgern in der "freien Natur" rum! Da sind Adresse und e-Maildaten noch das Geringste!
@REPI
Genau so ist das. Und das Problem ist, dass z.Z. ohne irgendeine Unterschrift so eine Anmeldung zu einem Vertrag/Abo führen soll.
Gruß an die Politikerdarsteller! Arbeit für Euch!
Frank
Habe neulich bei www.opendownload.de genau nachgeschaut und mich durch die AGB gehangelt, welche sehr schwer zu finden ist, und herausgefunden, dass doch fast alles kostenpflichtig ist. Also nicht wegen Bequemlichkeit sofort alles anklicken.
öhm
Bezahlen muss man auch nur wenn eine leistung erbracht wird. da opendownload die dls nichtmal selbst hostet, erbringen die keine leistung, daher würde ich auch nicht bezahlen. wie immer: Ingorieren, ausser für den extrem unwahrscheinlichen fall, dass eine Gerichtliche verfügung kommt. die wird aber nicht kommen.
Ich gebe Dir Recht, aber die werden argumentieren, dass ihre Leistung in der redaktionellen Aufbereitung und Sammlung der Downloads liegt.
So wie man als Premium-Mitglied von nickles Artikel lesen darf, die man mit entsprechendem Aufwand an Zeit auch "kostenlos" im Netz finden kann. Aber auch hier bezahlt man u.a. für den Aufwand und die redaktionelle Aufbereitung.
Das ist aber auch der einzige Punkt, den nickles und opendownload gemeinsam haben :-)
diese redaktionelle aufbereitung nutzt aber illegale quellen. es werden zb deeplinks zu sourceforge gesetzt, die sogar die Werbung zur finanzierung von SF umgehen. Ich habe bereits vor einiger zeit kontakt mit sf aufgenommen, da die unter anderem auch meine kleinen open source projekte hosten, und habe atm die rückmeldung, dass eine Verwarnung und eine Abmahnung derzeit eingeleitet wird. da SF nun plant, gerichtlich gegen diese betrüger vorzugehen, wird es die seite nicht mehr lange geben
Wenn Du in der Rechnung und in der Mahnung weder bedroht noch unter Druck gesetzt wirst, kannst Du eine Anzeige vergessen.
Wenn man Dir allerdings mit Anwalt, Gericht und Inkasso droht, ist es Nötigung.
Versuchter Betrug noch lange nicht.
Mach gar nicht und warte einfach ab, bis was Offizielles kommt, nämlich ein Mahnbescheid vom Gericht.
Diesen mußt Du entweder fristgerecht ohne Begründung widersprechen
oder
wenn Du das nötige Kleingeld hast, drehst Du den Spieß um und machst eine Negativfeststellungklage.
Dann kriegst Du die Brüder nämlich vor Gericht.
Aber jede Wette: Dieses Risiko gehen die nicht ein.
@ peterson:
Nur mal so aus Interesse - was müßte man denn bei den Kosten für solch eine "Negativfeststellungsklage" als groben Richtwert ansetzen?
Alles liebe,
Blecky
Hast Du auch keine Kinder die sich da angemeldet haben können.
Rechnung bedeutet einen Brief an die wirkliche Adresse, oder nur per Email ?
Wie man es dreht und wendet, die Seite bewegt sich mit Ihren Machenschaften nicht im rechtlich korrekten Bereich.
Durch einen "One-Klick" einen Vertrag einzugehen bzw. abzuschließen, ist Verboten.
Grüße
Hewal
Das ist ja hochinteressant - hast Du dafür Quellenangaben?
Wenn die entstehenden Kosten in einer Form angegeben sind, die der PAngV entsprechen, spricht nichts dagegen. Dafür gibt's ja die Vertragsfreiheit.
Außerdem kann man, wenn man seine ganzen Daten eingeben muss, wohl kaum von einem "one-Klick-Vertrag" sprechen, oder? Dazu muss man schon sehr bewusst vorgehen.
Der einzige Punkt, an dem man Anbieter wie opendownload und ähnliche packen kann, ist der diskrete Umgang mit den entstehenden Kosten.
Die Widerrufsbelehrung muss in einer druckbaren Textform dem Vertragspartner übergeben werden. Eine e-Mail ist ausreichend, jedoch nicht, wenn die Widerrufsbelehrung nur auf der Internetseite des Anbietes veröffentlicht wird und dann ggf. nur mit Lupe lesbar oder fast weiße Schrift auf weißem Grund.
Nach § 355 BGB ist ein Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher mittels einer Widerrufsbelehrung über dieses Recht und die Folgen der Ausübung aufzuklären. Erst mit dem Zugang (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die Widerrufsfrist in Gang. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht nicht oder nicht vollständig nach, kann sich der Verbraucher von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung wieder lösen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsbelehrung
Dieser Beitrag wurde gelöscht, weil ein anderer User einen berechtigten Einwand dagegen hatte. Die Begründung befindet sich hier.
Wenn wegen Verstößen gegen die Preisangabeverordnung kein wirksamer Vertrag zustandekommt, ist auch kein Widerruf nötig. Ein Widerruf setzt ja einen Vertrag voraus.
Hallo,
danke für vielen Hinweise!
Beim runterladen von Adobe Reader sind wir leider über www.opendownload.de
http://www.download-hier.info/adobe-reader/
http://www.download-hier.info/adobe-reader/download.htm
gestolpert!
Siehe auch den Hinweis:
http://www.youtube.com/watch?v=O7sI3VEs-Uk
Gruß
pet8