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Mich würden mal Meinungen interessieren.

peterson / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Sicherlich ist es unserös, wenn ich bei Dienstleistungsunternehmen einen Vertrag kündige und diese Unternehmen mir für die Erstellung der Schlußrechnung eine Gebühr in Rechnung stellen.

Ich habe das schon von Internetprovidern gehört, bei Handyverträgen und auch bei Stromlieferanten.

Beispiel:
In Deutschland unzulässig
Bei der Auflösung von Handy-Verträgen dürfen Mobilfunkfirmen in Deutschland keine "Deaktivierungsgebühr" verlangen. Dies hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2002 entschieden. Das Gericht folgte seinerzeit der Argumentation von Verbraucherschützern, dass die Auflösung von Verträgen im Wirtschaftleben "absolut normal" sei. Deshalb dürften die anfallenden Verwaltungskosten auf keinen Fall dem Kunden angelastet werden. Darüber hinaus würden mit der Bearbeitung einer Kündigung keine Interessen des Kunden wahrgenommen. Die Aufbewahrung von Vertragsunterlagen zur Bearbeitung von Reklamationen der Kunden diene allein der Selbstkontrolle.

Weiß jemand, ob es was bei Stromlieferanten gibt?