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Garantie bei Selbsteinbau von Mainboard? und mehr...

Muxi / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
Vor ca. 1 Jahr ging das Mainboard im PC einer Freundin kaputt. Ab zum Händler, neues Board gekauft, eingebaut, nach 1 Tag oder gleich war es kaputt, meine Freundin zurück zum Händler, der meinte dann, Kurzschluss durch unsachgemäßen Einbau, keine Gewährleistung. Kam mir sehr merkwürdig vor, da der Rechner von einem Bekannten zusammengeschraubt wurde, der das wirklich nicht zum ersten Mal machte. Nun, meiner Freundin war's zu stressig, sich mit dem Händler anzulegen. Sie kaufte sich ein neues Board, ließ es diesmal vom Händler selbst einbauen. Meine Frage bis hier: kann die Gewährleistung mit so einer platten ungenauen Frase abgelehnt werden
Nun vor ein paar Tagen ging nichts mehr, ,nur das Netzteil lief, Monitor meldete kein Signal, alles abgestöpselt, nichts ging. Nur der Monitor ist nicht überprüft worden (Grafik onboard).
Sie brachte den Rechner zum gleichen Händler, sah wieder einen Gewährleistungsfall. Diesmal kam's anders: der Händler behauptete, dass der Rechner einwandfrei laufe. Hm, ich kanns nicht glauben, hab selbst gesehen, dass nichts ging, aber wie gesagt, vielleicht ist mit dem tft-Anschluss etwas nicht ok.
Egal, jedenfalls sagte der Händler, der ganze Spass koste nun 15 Euro. Als ich das hörte, mit der Vorgeschichte, war ich doch etwas von den Socken. Das kann doch nun wirklich nicht angehen oder was?
Der Händler wollte dann noch den Windows-Aktivierungscode meiner Freundin haben, um Windows neu zu installieren. Hä??? Ich fragte meine Freundin erstmal, ob sie nicht viele wichtige Daten auf der Platte habe, ja, hatte sie und ließ sich überzeugen, dem Händler mitzuteilen, dass er das mit der Neuinstallation doch bitte sein lassen solle. Das hat dann wohl auch noch geklappt, morgen sehen wir es dann aber erst genau. Seine Begründung für ne Neuinstallation was übrigens: Da seien so viele Partitionen auf dem Rechner, die seien alle durcheinander und die Windows-Partition sei auch nicht da, wo man sie normalerweise hat. Hm, da meint er wohl "c:\windows" oder was? Da lag meine Windows-Partition jedenfalls noch nie...

So, aber zurück zu den 15 Euro:
meine Freundin bekam eine Auftragskopie, auf der steht sinngemäß: "PC mit Mainboard fährt nicht hoch (...) Kosten: 0"

Ich bin der Meinung, dass, wenn der Händler den Rechner einschaltet und alles funktioniert, dann hat er zurückzurufen und zu sagen, dass alles funktioniere. Natürlich ohne dafür Geld zu nehmen.
Oder: der Rechner funktioniert nicht ordentlich, er guckt sich das Ding an und sieht, dass irgendwas anderes, aber nicht das von ihm eingebaute Mainboard Schuld ist. Dann weiß ich nicht, ob er dafür was nehmen kann.
Oder: er ruft an, sagt alles scheint zu funktionieren, er könne sich aber den Rechner nochmal näher anschauen, was dann aber 15, 20 oder was auch immer Euros kosten würde und meine Freundin sich entscheiden müsse, ob sie das bezahlen will oder nicht.

Morgen geh ich selbst hin, hole das Teil für meine Freundin ab und werde dem Händler sagen, dass ich nicht bereit bin, die 15 Euro zu zahlen.
Was meint ihr?





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schuermr Pumbo „Wird eh interessant: Freundin ist Vertragspartner und Du gehst dann aber zum...“
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Hallo,

hier muss ich mich doch mal zu Wort melden, da der Querverweis auf die Ärzte so gar nicht passt:

Juristisch gesehen schließt man mit dem Arzt (als Privatpatient macht man das selbst, als Kassenpatient haben das die Kassenvertreter mit Ärztevertretern getan) einen Behandlungsvertrag, der dem Wesen nach ein Dienstleistungsvertrag ist. Gegenstand des Vertrages ist also nicht die Erkrankung oder die Gesundheit, sondern die Diagnosefindung und die Behandlung unabhängig vom Erfolg.

Beim Kauf eines Computers, insbesondere wenn der Computer vom Händler zusammengebaut wird, kommt meiner Auffassung nach ein Werkvertrag zustande. Um diesen zu erfüllen, muss das Werkstück voll funktionierend geliefert werden. Ggf. muss nachgebessert werden.
Dass bei vermutetem Mangel der Kunde sein Gerät zurückgibt, um den Mangel beseitigen zu lassen, ist ja OK. Dass der Händler sich aber auch schützen muss, um nicht von einer Flut unberechtigter Ansprüche erschlagen zu werden und dies durch Erhebung einer Bearbeitungsgebühr im Falle eines mangelfreien Werkstückes tut, finde ich schon OK!

LG schuermr

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