Naja, die Erklärung von Yan_B ist so schon korrekt.
Modernes equivalentes Problem (zur uralten 640-KB-Grenze)
Bei der Verwendung von 4 GB (1 GB = 1024 MB) oder mehr Speicher unter einer 32-Bit-Version von Microsoft Windows (außer bestimmten Server-Versionen von Windows) kehrt das Grundproblem in Gestalt einer 4-GB-Grenze zurück: der maximal mit 32 Bit adressierbare Adressraum beträgt 4 GB, worin wieder außer dem RAM auch noch Hardwareregister erscheinen müssen. Daher ist je nach Hauptplatine und Zusatzhardware nur maximal ca. 2,75 bis 3,5 GB Speicher nutzbar. Unter einem 64-Bit-Windows sowie unter Linux und anderen Betriebssystemen kann der übrige Speicher physisch jenseits der 4-GB-Grenze eingeblendet und normal genutzt werden, wenn BIOS und Chipsatz des Rechners dies unterstützen. Allerdings ist in allen 32-Bit-Betriebssystemen der je Prozess ohne „Tricks“ nutzbare Adressraum prinzipbedingt auf 4 GB beschränkt, wovon je nach System 1 bis 2 GB für das Betriebssystem selbst gebraucht werden, so dass maximal 2 bis 3 GB Speicher wirklich pro Prozess nutzbar sind. Das gilt auch für 32-Bit-Anwendungen, die in einem 64-Bit-Betriebssystem ausgeführt werden (siehe z. B. WOW64).
http://de.wikipedia.org/wiki/Konventioneller_Speicher