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WVB-38 Fetzen „Entscheidend bei einer Straftat ist der entstandene Schaden und nicht was jemand...“
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@ Fetzen,

meine Erfahrung ist, es ist leider nichts klar, absolut. Alles ist, wie Olaf weiter unten sagt, relativ.
Ich will hier 2 Fälle schildern...
1.) Angenommen, Du bist ein armer Schlucker, halst "0" Vermögen und "0" Einkommen. Du haust mir aus irgend einem Grund in die Fresse. Ich zeige dich bei der Polizei an und gehe zu meinem Hausarzt, lasse mir bstätigen, dass du mir einem materielen Schaden (Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, gerichts - Anwaltkosten und alles was dazu noch denkbar ist, bescheinigen...und gehe vor Gericht..... mir wird ein Schaden von, sagen wir mal, 20000 Eu bestätigt. Du kannst das nicht begleichen, also gehst du in den Bau und ich bleibe auf meinem Schaden und dem Schmerz und Ärger sitzen..................
2.) Angenommen du bist ein reicher Fuzzy, z.b. der Graf xy, der an die Mauren von Kirchen pinkelt, der Paparazis in die Fresse haut, wenn sie ihn beobachten, der Name fällt mir jetzt glücklicherweise auch nicht ein, aber "du " hast mir aus irgend einem Grund "genau wie in 1.), in die Fresse gehaut.....
Ich gehe genau wie in 1.) vor...

-- Du, der Graf xy, dir passt das natürlich nicht (vor Gericht gezerrt zu werden), du schickst mir deinen (Battler,) Vertreter und bietest mir 30.000 Eu Schweigegeld (oder, wie nennt man solches Geld) an, damit ich nicht vor Gericht ziehe.......

---- Mit Verlaub lieber Fetzen, ich, würde dem Diehl mit bestem Gewissen zustimmen...

--- Frage: -- Hast du so viel Idealismus, dass du "nein" sagen würdest?....

Dann währest du ein Märthürer für dein Ideal...



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