Hallo,
In einem Fernseh-beitrag wurde gesagt:
Die Hersteller von Netbooks bekommen schon oder bald Abmahnungen
eines Inhabers des Namens "NetBook".
Da sieht man wieder zu welch absonderlichen Formen die
Markenschutz Euphorie führt.
Jetzt ist schon eine Klasse, ein Typ von Laptops Notebook`s..dran.
Oder soll man sicherheitshalber lieber klasse von Geräten sagen?
Man kann ja nie wissen, ob man mit Notebook oder Laptop auch schon
Markenrechte verletzt!?
Laptops, Tablets, Convertibles 11.798 Themen, 56.055 Beiträge
Der Begriff Netbook für eine Klasse einfach ausgestatteter und besonders preiswerter Subnotebooks ist janz neu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Netbook
Der Markenrechtsinhaber kann jederzeit! rechtlich gegen die Verletzung der Markenrechte vorgehen.
Da gibts definitiv keine Frist.