Hallo,
In einem Fernseh-beitrag wurde gesagt:
Die Hersteller von Netbooks bekommen schon oder bald Abmahnungen
eines Inhabers des Namens "NetBook".
Da sieht man wieder zu welch absonderlichen Formen die
Markenschutz Euphorie führt.
Jetzt ist schon eine Klasse, ein Typ von Laptops Notebook`s..dran.
Oder soll man sicherheitshalber lieber klasse von Geräten sagen?
Man kann ja nie wissen, ob man mit Notebook oder Laptop auch schon
Markenrechte verletzt!?
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http://www.netbook-magazin.com/1552/psion-mahnt-netbook-websites-ab/
Psion hat halt scheinbar die Markenrechte und halt schon vor 8 Jahren einen Laptop mit der Bezeichnung netBook auf den Markt gebracht.
Da werden halt einige löhnen müßen!
Da ergibt sich die Frage wie lange es die "Neuen" mit der Bezeichnung Netbook schon gibt..
Muß jemand der seinen Markennamen Schützen will nicht zügig reagieren,
oder darf er erst abwarten möglichst viele den nutzen und dann abmahnen?
Der Begriff Netbook für eine Klasse einfach ausgestatteter und besonders preiswerter Subnotebooks ist janz neu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Netbook
Der Markenrechtsinhaber kann jederzeit! rechtlich gegen die Verletzung der Markenrechte vorgehen.
Da gibts definitiv keine Frist.