Hallo, folgende Fakten :
Kauf einer Yakumo-Festplatte bei Real : 09.03.2006
Mit Defekt eingeschickt über Real : 03.04.2007
funktionsfähig zurückerhalten ca. 6 Wochen später
ohne Hinweis auf behobene Störung
erneuter Ausfall ca. 11-2008
Auf Rückfrage unter Hinweis auf evtl. Garantie-Neubeginn ca. 05-2008 bei Yakumo kam nur der lapidare Kommentar, dass die kaufdatumabhängige Garantie erloschen sei.
Verbunden wurde damit, das Gerät kostenpflichtig ( ca. 50,-- € )
zu prüfen und im Falle des Totalausfalls zurückzuschicken.
Falls dies die allg. Geschäftsgepflogenheiten der Fa. Yakumo sind, habe ich daraus die Konsequenz gezogen, dies bei Kaufentscheidungen und Weiterempfehlungen zu berücksichtigen.
Mich interesiert in diesem Zusammenhang, welche rechtl. Basis bei evtl. unterbrochener Garantie existiert bzw. ob ich gegen Yakumo vorgehen kann, und wenn, auf welcher Grundlage.
mfg throm2
Datenträger - Festplatten, SSDs, Speichersticks und -Karten, CD/ 19.539 Themen, 109.435 Beiträge
Na ja, ganz allgemein gesprochen: Spätestens nach 2 Jahren ist Schluß mit jeglicher Gewährleistung, nach 6 Monaten kann es aber aufgrund der Beweislastumkehr schon zu Problemen kommen.
Eigentlich bist du schon gut weggekommen, wenn du auch sicher von einer längeren Lebenserwartung des Gerätes ausgegangen bist.
Da kann ich auch gerade ein Lied von singen. Beim Auto meiner Mutter ist gleich eine Reparatur in Höhe von rund EUR 2.000,- fällig :-( Und da sie keinen Pfennig Geld auf dem Konto hat, werde ich da wohl, zumindest zum Teil, derjenige sein, der für aufkommen "darf".
Gruß
Jürgen