Hallo, folgende Fakten :
Kauf einer Yakumo-Festplatte bei Real : 09.03.2006
Mit Defekt eingeschickt über Real : 03.04.2007
funktionsfähig zurückerhalten ca. 6 Wochen später
ohne Hinweis auf behobene Störung
erneuter Ausfall ca. 11-2008
Auf Rückfrage unter Hinweis auf evtl. Garantie-Neubeginn ca. 05-2008 bei Yakumo kam nur der lapidare Kommentar, dass die kaufdatumabhängige Garantie erloschen sei.
Verbunden wurde damit, das Gerät kostenpflichtig ( ca. 50,-- € )
zu prüfen und im Falle des Totalausfalls zurückzuschicken.
Falls dies die allg. Geschäftsgepflogenheiten der Fa. Yakumo sind, habe ich daraus die Konsequenz gezogen, dies bei Kaufentscheidungen und Weiterempfehlungen zu berücksichtigen.
Mich interesiert in diesem Zusammenhang, welche rechtl. Basis bei evtl. unterbrochener Garantie existiert bzw. ob ich gegen Yakumo vorgehen kann, und wenn, auf welcher Grundlage.
mfg throm2
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Wenn ich mich richtig erinnere §438 Absatz 2 BGB für Gewährleistungsansprüche. Eventuelle Garantievereinbarungen von Yakumo kenne ich nicht, aber wenn die selber sagen das die Garantie erloschen ist...
BTW: Unterschied Gewährleistung und Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie