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News: Bundesgerichtshof hat geurteilt

Verboten: 20 Prozent auf alles Werbung

Redaktion / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Neben den großen Möbelhäusern und Elektronikmärkten kämpfen auch die Baumärkte längst mit immer heftigeren Werbesprüchen. So plärrt der Baumarkt Praktiker beispielsweise im Wochentag "20 Prozent auf alles".

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat gegen diesen Spruch geklagt, weil sie diese Werbeaktion als Irreführung der Verbraucher und damit wettbewerbswidrig betrachtet. Um das zu belegen, kaufte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vier Artikel aus dem 70.000 Artikel umfassenden Angebot des Baumarkts.

Ihr Ergebnis: die vier Artikel waren von Start der "20 Prozent auf alles Werbung" billiger angeboten worden, bei Start der 20 Prozent Kampagne wurde ihr Preis raufgesetzt.

Praktiker verteidigte sich damit, dass die vier betroffenen Artikel bereits vor der "20 Prozent"-Aktion eine Weile lang zu Sonderpreisen verkauft wurden, die dann wieder aufgehoben wurden.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil gefällt: die 20 Prozent Werbung ist eine Irreführung der Verbraucher und somit wettbewerbswidrig. Das Argument, es handle sich bei den vier gekauften Testartikeln um einen Bagatellvorfall, ließen die Richter nicht gelten.

Praktiker wird sich jetzt also einen neuen Werbespruch einfallen lassen müssen beziehungsweise hat das bereits. Bei den neuen Aktionen wird anscheinend nur noch auf Prozente für bestimmte Produktbereiche geworben: beispielsweise aktuell 25 Prozent auf alle Badmöbel, Spiegel und Spiegelschränke (siehe www.praktiker.de).

Michael Nickles meint: Aufgrund von Wohnungsrenovierung war ich im letzten Jahr viel in München in drei Baumärkten Kunde: Praktiker, Obi und Hornbach. Am meisten hab ich bei Obi gekauft - aber nur, weil der am nahesten gelegen war. Mein Fazit: es gibt enorme Preisschwankungen, aber keinen Baumarkt der generell günstiger ist.

Man muss viel Zeit damit verbringen, jedes einzelne Produkt zu vergleichen - im Fall einer Schachtel Schrauben ist das selbsterklärend sinnlos. Es sei denn, man kauft die Schrauben bei Obi! Dort wird bei der Positionierung im Regal ziemlich fies getrickst. Es kann durchaus sein, dass man ein Regal weiter die doppelte Menge Schrauben für fast die gleiche Kohle kriegt.

Die 20 Prozent bei Praktiker waren oft eine praktische Sache - wenn man sich mit den Preisen ein wenig auskennt und mal eine größere Menge von irgendeinem Zeugs braucht.

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The Wasp Redaktion „Verboten: 20 Prozent auf alles Werbung“
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Das Urteil lautet etwas anders... Die 4 Artikel reichten als Beweis dafür aus, dass es nicht auf alles 20% gab. Deshalb war die Werbung unzulässig.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=45956&linked=pm&Blank=1

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, geht die Aussage noch weiter: Selbst wenn ein Sortiment mit Preisnachlass beworben wird, darf kein einziger Artikel dieses Sortiments mit einem höheren Preis aus der Reihe fallen.
Das wär aus meiner Sicht ein längst überfälliger Schritt zu mehr Preistransparenz bei den Warenhaus-Konzernen.

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