Hi Leute,
ich habe ein Problem. Und zwar habe ich vor ca 1,5 Jahren eine Tastatur bei einem Spielemagazin (Computer Bild Spiele) gewonnen, welche jedoch seit ein paar Wochen plötzlich nicht mehr funktioniert.
Also habe ich beim Hersteller (Speedlink) angerufen und gefragt, ob sich da etwas über die Garantie machen lässt. Die verwiesen mich allerdings auf die Zeitschrift, da ich keine Rechung vorlegen kann. Noch dazu kann man die Seriennummer nicht mehr vollständig erkennen :(.
Ich habe eine Mail an den Leserservice von CBS geschrieben, bekam jedoch keine Antwort. Eine Hotline außer der, die man nur Mittwochs zwischen 14 und 16 Uhr erreichen kann scheint gar nicht zu existieren -.-'.
Weiß einer von euch, was ich jetzt tun könnte? Habe ich in diesem Fall überhaupt Garantieanspruch?
Mit freundlichen Grüßen
Eddi
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Hallo,
du mußt grundsätzlich unterscheiden zwischen Garantie und gesetzicher Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die auch Mängel einschließt, die nach dem Kauf auftreten. Die gesetzliche Gewährleistung umschließt Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Diese sind im ersten halben Jahr vom Verkäufer nachzuweisen, danach bis zum Ablauf des 2. Jahres vom Käufer. In deinem Fall greift also bestenfalls eine Herstellergarantie, da der Mangel ja erst nach 1,5 Jahren aufgetreten ist. Verweist der Hersteller dann auf den Verkäufer (wie in deinem Fall), dann ist in der Regel nix mit Garantie, dann hast du nur die gesetzliche Gewährleistung. In deinem Fall also leider keine Chance, es sei denn, du kannst nachweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat... (dann könntest du beim Verkäufer reklamieren, also bei dem Verlag). Der Mangel trat aber deiner Schilderung nach erst nach 1,5 Jahren auf, is also nix mit gesetzlicher Gewährleistung.
Soviel zum Thema Garantie und Gewährleistung.
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an, kauf dir eine neue Tastatur und vergiß die Reklamation der alten....
Gruß Schnaffke